Bestandsmeldung über SBR-LOKAL.de
Freistellungsdatum: Diese Angabe ist verpflichtend. Bitte kontrollieren Sie bei der Abgabe der Bestandserhebung, ob das angegebene Freistellungsdatum noch aktuell ist, und aktualisieren es gegebenenfalls. Sie finden dieses auf dem letzten Freistellungsbescheid Ihres Finanzamtes. Sollte Ihr Freistellungsdatum älter als 5 Jahre sein, ist Ihr Verein nicht gemeinnützig und eine Bezuschussung ist ausgeschlossen.
Vereinsadresse: Bitte halten Sie diese (auch im Laufe des Jahres) unbedingt aktuell. Das betrifft auch die Vereins-E-Mail, da viel Kommunikation hierüber abgewickelt werden kann.
Mitgliedsbeiträge: Der Mindestsatz für die Mitgliedsbeiträge im Verein wurde zum 01.01.2020 erhöht. Dann müssen für Kinder & Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre 4 Euro / Monat und für Erwachsene ab 18 Jahren 6 Euro / Monat im Verein erhoben werden. Wenn keine Mindestsätze erhoben werden, ist der Verein nicht zuschussfähig.
Funktionärsdaten: Bitte aktualisieren Sie unbedingt Ihren Vorstand. Auch im Laufe des Jahres z. B. nach einer Mitgliederversammlung sollten Sie Änderungen auf jeden Fall melden.
Mitgliederzahlen: Gemeldet werden müssen alle Personen, die Mitglied in Ihrem Verein sind, also auch passive Mitglieder. Kursteilnehmer gehören nur dazu, sofern sie ebenfalls Mitglied im Verein sind. Die Meldung erfolgt nach Geburtsjahrgang und Fachverbandszugehörigkeit. Hierbei gilt, dass eine Person auch nur einem Fachverband zugeordnet werden kann.
Lizenz-Bezuschussung
Bei allen Bezuschussungsgruppen ist eine gültige DOSB-Lizenz eine der Voraussetzungen. Alle Personen, die für den Verein tätig sind, im Vorjahr bezuschusst wurden oder Ihrem Verein zugeordnet sind, werden hier mit ihren Lizenzdaten aufgelistet. So kann der Verein bereits im Vorfeld eines Antrages auf einen Blick feststellen, wer seine Lizenz verlängern muss.
Voraussetzungen: Sie haben Ihre Bestandsmeldung abgegeben, die Mindestmitgliedsbeiträge Ihres Vereins sind mindestens 4 Euro für Kinder und Jugendliche (0 bis 17 Jahre) und 6 Euro für Erwachsene (ab 18 Jahren), Ihr Verein hat eine gültige Gemeinnützigkeit.
Übungsleiter & Trainier: Hier erfolgt die Bezuschussung rückwirkend. Die Vereine müssen angeben, welche Übungsleiter und Trainer im Jahr 2022 für sie tätig waren und am Ende des Jahres mindestens 40 Stunden geleistet haben. Die Lizenz muss dabei mindestens bis 31.12.2022 gültig gewesen sein. Abgabefrist ist der 31.03.2023
Vereinsmanager: Bei der Beantragung wird unterschieden zwischen hauptamtlich und nebenamtlich tätigen Vereinsmanagern. Die Bezuschussung erfolgt ab dem Jahr 2023 rückwirkend. Die Vereine müssen angeben, welche Vereinsmanager im Jahr 2022 für sie tätig waren. Neben einer gültigen DOSB-Vereinsmanager-Lizenz werden auch gültige DFB-Vereinsmanager-Lizenzen anerkannt, die Lizenz muss dabei mindestens bis 31.12.2022 gültig gewesen sein. Die erforderliche Stundenzahl beträgt für das Nebenamt mindestens 100 Stunden im Jahr 2022. Für hauptamtlich tätige Vereinsmanager muss zusätzlich mit dem Zuschuss-Antrag eine Kopie des Arbeitsvertrages und eine Stellenbeschreibung eingesandt werden, sofern der aktuelle Arbeitsvertrag und die aktuelle Stellenbeschreibung aus vorangegangenen Bezuschussungsjahren noch nicht vorliegen. Abgabefrist ist der 31.03.2023
Jugendleiter: Voraussetzung ist eine gültige DOSB-Jugendleiter-Lizenz sowie eine Jugendordnung im Verein. Pro Verein können zwei Jugendleiter bezuschusst werden. Großvereine mit mehr als 800 Mitgliedern können einen weiteren Jugendleiter bezuschusst bekommen. Die Bezuschussung erfolgt ebenfalls rückwirkend. Die Frist läuft ebenfalls bis zum 31.03.2023.
Weitere Funktionen von SBR-Lokal
Ehrungen
In der Rubrik Ehrungsantrag können Vereine Ehrungen beantragen. Anträge sind für alle Ehrungen des Sportbundes Rheinland sowie des Landessportbundes Rheinland-Pfalz möglich. Der Verein kann alle früheren Ehrungen von verdienten Mitgliedern seiner Organisation einsehen und so feststellen, ob bereits eine Ehrung für eine Person vorliegt oder ob beispielsweise die Voraussetzungen für die nächsthöhere Ehrung erfüllt werden. Über die Auswahl der jeweiligen Person ist eine Schnelleingabe im Antrag möglich. Nach der Eingabe der Ehrungsgründe muss der Antrag dann nur noch an den Sportbund Rheinland übermittelt werden.
Das Einreichen von Ehrungsanträgen nur noch online über SBR-LOKAL.de möglich.
Sportabzeichen
Das Sportabzeichen-Modul in SBR-LOKAL.de dürfte vielen Prüfern in Schule und Verein schon bekannt sein. Hier findet der Prüfer seine Prüflinge aus den vergangenen zwei Jahren und kann dann per Auswahl und Eingabe der Leistungen für die Person die Abnahme automatisch generieren. Nach der digitalen Übermittlung an den Sportbund Rheinland werden die Urkunden und Abzeichen direkt auf den Weg gebracht.
Bereits seit der Sportabzeichen-Saison 2022 ist für Schulen die Einreichung der Sportabzeichen nur noch online möglich. Für alle Vereine, die das Sportabzeichen online einreichen, ist die Beurkundung für das Sportabzeichenjahr 2023 kostenfrei! Für das Sportabzeichenjahr 2024 und fortfolgend ist das Einreichen der Prüfkarten nur noch online möglich.
In unseren Videos zum Deutschen Sportabzeichen findet ihr die wichtigsten Infos zum Sportabzeichen und dem Sportabzeichen-Modul in SBR-LOKAL.de