Artikel merken

Bestandserhebung und Lizenz-Bezuschussung 2026

Zum Ende des Jahres steht für die Mitgliedsvereine des Sportbundes Rheinland erneut die verpflichtende Meldung der Bestandszahlen an. Die Mitgliedermeldung ist unter anderem eine wichtige Grundlage für den Versicherungsschutz für den Verein und seine Mitglieder.

Die Bestandserhebung startet am 01. Dezember 2025 über www.SBR-LOKAL.de. Stichtag ist der 01. Januar 2026, das Ende der Meldefrist der 31. Januar 2026. Eine Anleitung zur Bestandsmeldung steht online zur Verfügung.

Der Login erfolgt über www.SBR-LOKAL.de mit Benutzername und Kennwort. Sollten Sie ein neues Kennwort brauchen, generieren Sie ein neues Kennwort über den Link „Kennwort vergessen“; hierfür ist die Adressnummer als Benutzername einzugeben. Das neue Kennwort wird an die im System hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet. Sollte ein neuer Online-Zugang erforderlich sein – etwa aufgrund einer geänderten E-Mail-Adresse – kann dieser ausschließlich über das Formular „Online-Zugang für Vereine“ beim Sportbund Rheinland beantragt werden.

Für die Mitgliedermeldung sind alle aktiven und passiven Mitglieder eines Vereins nach Geburtsjahrgängen zu erfassen. Kursteilnehmende sind davon ausgenommen, sofern sie kein Mitglied im Verein sind. Jedes Mitglied wird grundsätzlich einem Fachverband zugeordnet; Hinweise zur korrekten Zuordnung finden sich in der Anleitung zur Bestandsmeldung.

Die Adress- und Kommunikationsdaten des Vereins sowie die Angaben der Funktionsträger sind auf Aktualität und Vollständigkeit zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Besonders wichtig ist eine gültige E-Mail-Adresse. Der Freistellungsbescheid darf zudem nicht älter als fünf Jahre sein, da sonst die Gemeinnützigkeit entfällt. Eine Bezuschussung ist erst nach Einreichung eines aktuellen Freistellungsbescheids möglich. Das Ausstellungsdatum befindet sich rechts oben auf dem letzten Bescheid des Finanzamts.

Kontakt zur Bestandserhebung:
Telefon: (02 61) 135 – 0
E-Mail: Bestandserhebung(at)Sportbund-Rheinland.de 

Lizenz-Bezuschussung 2026

Die Anträge zur Lizenz-Bezuschussung für Jugendleiter-, Übungsleiter- und Vereinsmanagerlizenzen können nach Abgabe der Bestandsmeldung ebenfalls über www.SBR-LOKAL.de gestellt werden. Der Antragszeitraum läuft vom 01. Dezember 2025 bis 31. März 2026.

Die Anträge werden freigeschaltet, wenn

  • die Bestandsmeldung abgegeben wurde,
  • die Mindestmitgliedsbeiträge erhoben werden,
  • und der Freistellungsbescheid nicht älter als fünf Jahre ist.

Eine Anleitung zur Lizenz-Bezuschussung sowie die Zuschussrichtlinien 2026 stehen online zur Verfügung.

Kontakt zur Bezuschussung:
Übungsleiter-Lizenz: Christin.Neumann(at)Sportbund-Rheinland.de
Jugendleiter-Lizenz: Josef.Daitche(at)Sportjugend-Rheinland.de
Vereinsmanager-Lizenz: Niclas.Cirkel(at)Sportbund-Rheinland.de

Zurück