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Antragszeitraum für das Förderprogramm „Aufbewahrungsboxen für Trainingsequipment“ startet

Die rheinland-pfälzische Landesregierung führt auch in diesem Jahr das Förderprogramm „Aufbewahrungsboxen für Trainingsequipment“ fort. Der Antragszeitraum für Kommunen hat bereits am 01. Januar begonnen und endet am 30. April 2026.
Foto: LiB

Das übergeordnete Ziel ist es Bewegung und Sport im öffentlichen Raum mit niedrigschwelligen Angeboten zu fördern um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Bevölkerung zu steigern. Mit dem Programm „Aufbewahrungsboxen für Trainingsequipment“ fördert das Land die Anschaffungskosten von Kommunen für kostenlos und freizugängliche Aufbewahrungsboxen. Gefördert werden bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten und maximal bis zu 13.500 Euro. Die Kommunen statten die App-gesteuerten Boxen selbstständig mit diversen Kleingeräten aus, etwa Bällen, Therabändern, Kettlebells, Springseilen und anderen Fitnessgeräten. 

Anträge für die Förderung der Aufbewahrungsboxen sind an das Kompetenzzentrum Land in Bewegung zu richten und können von Kommunen noch bis zum 30. April 2026 eingereicht werden. 

Weitere Informationen zum Förderprogramm sowie zur Antragstellung sind hier zu finden.

Quelle: land-in-bewegung-rlp.de

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