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Aktualisierung zu Corona Regeln ab Samstag, 4. Dezember

Wie wir gestern bereits mitteilten, wird es ab Samstag, 4. Dezember verschärfte Corona Regeln für den Sportbetrieb geben. Die neue Verordnung wird erst heute beschlossen. Uns liegen zwischenzeitlich aber nach Aussage des Landes einige detailliertere Informationen zu den Regel vor.

Ab kommenden Samstag ist die Sportausübung im Innenbereich nur noch für Geimpfte und Genesene möglich, die zusätzlich ein tagesaktuelles negatives Testergebnis vorweisen können. Für den Kinder- und Jugendbereich wird es Ausnahmen geben. Wie bisher sollen die Kinder bis drei Monate nach dem 12. Geburtstag nicht der Testpflicht unterliegen, Kinder und Jugendliche drei Monate nach dem 12. Geburtstag bis einschließlich 17 Jahre, die vollständig geimpft sind, unterliegen ebenfalls nicht der Testpflicht, nur die nicht immunisierten Kinder und Jugendlichen dieses Altersbereich müssten einen negativen Test vorlegen. Die Begrenzung, auf maximal 25 nicht immunisierte Minderjährige die am Sportbetrieb teilnehmen können wird wohl bestehen bleiben.

Nach Aussagen der Landesregierung soll es dafür auch im Außenbereich Beschränkungen für den Sportbetrieb geben, hier soll ab Samstag die 2G Regel gelten. Damit können auch im Außenbereich nur noch geimpfte und genesene Personen am Sportbetrieb teilnehmen. Es ist davon auszugehen, dass es auch hier für die Kinder und Jugendlichen Ausnahmen geben wird. Kinder bis drei Monate nach dem 12. Geburtstag sind den Geimpften und Genesenen gleichgestellt und können am Sportbetrieb teilnehmen, auch ohne Test. Die nicht immunisierten Kinder und Jugendlichen drei Monate nach dem 12. Geburtstag bis einschließlich 17 Jahre können mit einem tagesaktuellen negativen Testergebnis teilnehmen können.

Laut Aussage der Landesregierung sollen im Sportbereich weiterhin kontrollierte Selbsttest vor Ort zugelassen sein.

Die 2G-plus-Regel im Innenbereich gilt überall dort, wo keine Maske getragen werden kann. Damit sollte für die Zuschauer bei Sportveranstaltungen im Innenbereich weiter die 2G-Regel gelten. Eingeführt werden soll auch wieder die Personenbegrenzung von 1 Person pro 10 qm, ob diese nur für die Zuschauer von Veranstaltungen im Innenbereich gilt oder auch für den Sportbetrieb, ist noch nicht klar. Bei Veranstaltungen im Freien gilt ab Samstag ebenfalls die 2G-Regel, Minderjährige nicht immunisierte können mit Test teilnehmen. Dies wird dann auch für die Zuschauer von Sportveranstaltungen gelten. Die neue Verordnung ist noch nicht erschienen. Wie immer werden wir unsere FAQ Corona aktualisieren, sobald die neue Verordnung erschienen ist.

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