ARAG Sportversicherung: Wenn das eigene Vermögen auf dem Spiel steht
Ihr Verein lebt vom Engagement seiner Mitglieder. Vor allem vom Engagement jener, die leitende Funktionen und damit auch Verantwortung übernehmen. Es ist von großer Wichtigkeit, das persönliche Haftungsrisiko dieser Funktionsträger abzusichern.

D&O- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Wie in der freien Wirtschaft, können ebenso im organisierten Sport bei Fehlentscheidungen oder Pflichtverletzungen die Verantwortungsträger, d.h. die gesetzlichen Vertreter von eingetragenen Vereinen, für Vermögensschäden persönlich in Anspruch genommen werden, in der Regel vom eigenen Verein. Wird eine Schadenersatzforderung beim Vorstand als gesetzlicher Vertreter des Vereins oder beim Geschäftsführer geltend gemacht, ist eine rechtliche Unterstützung unumgänglich.
Sobald eine persönliche Inanspruchnahme erfolgt oder auch nur wahrscheinlich ist, steht den versicherten Entscheidungsträgern die D&O-Versicherung zur Seite mit dem Ziel, das Privatvermögen der Funktionsträger zu schützen.
Unbegründete Ansprüche werden im Rahmen einer besonders qualifizierten Rechtsverteidigung abgewehrt. Sind die Ansprüche berechtigt, werden die versicherten Personen von diesen freigestellt. Zudem werden vorbeugende, außergerichtliche Rechtskosten übernommen, sobald eine Inanspruchnahme – auch durch den eigenen Vorstand – wahrscheinlich ist. Mögliche Situationen der Inanspruchnahme sind beispielsweise der Verlust der Gemeinnützigkeit, die falsche Verwendung von zweckgebundenen Spendengeldern oder Sachverhalte aufgrund unzureichender Organisation oder Überwachung des Vereinsbetriebs.
Die Versicherungssumme kann wahlweise in Höhe von 125.000 Euro, 250.000 Euro oder 500.000 Euro vereinbart werden.
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung inklusive Eigenschaden-Deckung
Die Zusatzversicherung umfasst neben Drittschäden insbesondere sogenannte „Eigenschäden“. Hierbei handelt es sich um Schäden, die die eigene Organisation im Rahmen des satzungsgemäßen Vereinsbetriebes aufgrund eines fahrlässigen Handelns durch haupt- oder ehrenamtlich tätige Personen oder Vereinsmitglieder selbst erleidet. Eine persönliche Inanspruchnahme der verantwortlichen Personen ist im Gegensatz zur D&O-Versicherung nicht zwingend, so dass der Vereinsfriede gewahrt bleibt.
Beispiele für mögliche Schadenfälle:
Zurück- Der Vorstand sendet die Kündigung eines Mietverhältnisses irrtümlich an die falsche Anschrift und der Mietvertrag der alten Räumlichkeiten verlängert sich daraufhin ungewollt.
- Oder: die Trainerin bestellt versehentlich das falsche Material für den geplanten Workshop und schädigt damit unmittelbar den Verein.
- Ebenso: eine Mitarbeiterin terminiert die Stornierung von nicht erforderlichen Hotelzimmern aus einem Kontingent für eine Veranstaltung falsch und verursacht dadurch Stornokosten.
Termine
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