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ARAG Sportversicherung informiert: Veranstaltungsausfallversicherung

Ob Sportturnier, Vereinsjubiläum oder Sommerfest – bei Veranstaltungen muss an vieles gedacht und neben Zeit auch Geld des Vereins investiert werden. Unsere Zusatzversicherung bietet Ihnen finanziellen Schutz, wenn Ihre Veranstaltung durch Ereignisse, die außerhalb Ihrer Kontrolle liegen, unplanmäßig verschoben oder verlegt wird oder ausfällt.

Zum Beispiel durch:

  • Entzug der bereits erteilten Veranstaltungsgenehmigung durch Behörden
  • Wettereinflüsse, die eine Gefahr für Leib und Leben darstellen – z. B. Sturm ab Windstärke 8.
  • Witterungsbedingte Nichtnutzbarkeit der Veranstaltungsstätte mit Ausnahme von Schnee-/Eismangel
  • Terrorakte und Androhung von Terrorakten gegen die Veranstaltung

Was sichert eine Veranstaltungsausfallversicherung ab?

Die Veranstaltungsausfallversicherung ersetzt Ihrem Verein die entstandenen Kosten, sodass kein finanzieller Schaden entsteht. Der Versicherungsschutz besteht bei

  • Ausfall
  • Abbruch
  • Einschränkung
  • Verschiebung, bzw. Verlegung der Veranstaltung

Das leistet unsere Veranstaltungsausfallversicherung

Versichert sind Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle des Versicherungsnehmers liegen.

  • Katastrophenartige Wettereinflüsse, die eine Gefahr für Leib und Leben der an der Veranstaltung beteiligten Akteure und/oder des Publikums darstellen (Hochwasser, Hochwassergefahr, Hagelschlag oder Hagelschlaggefahr, Blitzschlag, schwere Gewitter, Überschwemmung der Veranstaltungsstätte bzw. der Zufahrten oder Zuwegungen, Sturm oder Gefahr derselben).
    Hinweis:
    Eine Gefahr für Leib und Leben wird bei Veranstaltungen im Freien grundsätzlich unterstellt bei Windböen, Gewitter und Hagelschlag ab Warnstufe 2 des Deutschen Wetterdienstes.
  • Witterungsbedingte Nichtnutzbarkeit der Veranstaltungsstätte, soweit diese Veranstaltungsstätte bei Vertragsabschluss uneingeschränkt nutzbar war.
    Hinweis:
    Kein Versicherungsschutz besteht bei Schnee- und Eismangel.
    Sofern eine zusätzliche Absicherung für Schnee- und Eismangel bei Wintersportveranstaltungen für Sie in Frage kommt, wenden Sie sich bitte an Ihr Versicherungsbüro.
  • Absage, Abbruch, Einschränkung, Verschiebung oder Verlegung der Veranstaltung aufgrund von Terrorakten/Attentaten, die sich am Veranstaltungsort ereignen oder innerhalb von 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn und nicht weiter als 50 Kilometer entfernt vom Veranstaltungsort verübt wurden und zu einer nachweisbaren Unbenutzbarkeit bzw. nicht ausreichenden Benutzbarkeit der erforderlichen Infrastruktur (Flughäfen, Veranstaltungsstätte, Zufahrtswege, etc.) führen.
  • Wenn die Durchführung der Veranstaltung aufgrund einer Gewalthandlung oder eines Terroraktes pietätlos wäre.
    Hinweis:
    Voraussetzung hierfür ist, dass solche Gewalthandlungen beziehungsweise Terrorakte innerhalb von 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn und nicht weiter als 50 Kilometer entfernt vom Veranstaltungsort verübt wurden oder von nationaler oder internationaler Bedeutung sind. In diesem Zusammenhang sind auch behördliche Veranstaltungsverbote mitversichert.
  • Bei Todesfällen oder lebensbedrohlichen Unfällen oder körperlichen Zusammenbrüchen von Zuschauern, Teilnehmern oder Akteuren.
    Hinweis:
    Gleiches gilt für Unfälle von Teilnehmern, die einen Krankenhausaufenthalt zur Folge haben.

Was ist nicht über die Veranstaltungs-Ausfallversicherung versicherbar?

  • Ausfall von Personen, z. B. Künstler
  • Wetterrisiken ohne Gefahr für Leib und Leben, z. B. Regen
  • Schnee- und Eismangel bei Wintersportveranstaltungen
  • Übertragbare Krankheiten
  • Cyberrisiken
  • Mittelbare Schäden
  • Krieg und innere Unruhen

Selbstverständlich steht Ihnen das Versicherungsbüro beim Sportbund Rheinland e.V. für weitere Informationen hierzu sowie zu allen weiteren Fragen rund um die Sportversicherung gern zur Verfügung (E-Mail: vsbkoblenz(at)arag-sport.de, Tel.: 0261 – 134933-32). Wir freuen uns auf Ihren Anruf. Oder Sie besuchen uns online unter: www.arag-sport.de

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