ARAG Sportversicherung informiert: Urheberrecht verstehen - so schützen sich Vereine und Verbände vor teuren Fehlern

„Copy and paste“ ist zwar schnell und einfach gemacht, birgt aber große Gefahren und ist unfair. Schließlich hat jemand den Text oder das Foto, das wir so easy kopieren und für unsere Zwecke nutzen, erstellt. Und nicht alle Urheberinnen und Urheber sind begeistert, wenn ihre Werke kostenlos genutzt und weiterverbreitet werden. Nicht ohne Grund bietet das Urheberrecht Schutz für Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst einschließlich digitaler Inhalte für bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.
Strafe bei Urheberrechtsverletzungen im Internet
Nutzen Sie geschützte Werke ohne Lizenz auf Ihrer Webseite oder in sozialen Medien, riskieren Sie sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen. Typischerweise fordern Urheberinnen und Urheber neben der Beseitigung der Rechtsverletzung auch Schadensersatz. Nach § 109 des Urheberrechtsgesetzes kann zudem eine strafrechtliche Verfolgung eingeleitet werden, wenn die Geschädigten Anzeige erstatten. Dabei können Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren verhängt werden. Bei nachgewiesener gewerbsmäßiger Verletzung des Urheberrechts können die Freiheitsstrafen sogar auf bis zu fünf Jahre ansteigen.
Wie hilft die ARAG-Sportversicherung bei Urheberrechtsverstößen?
Im Falle einer fahrlässig begangenen Urheberrechtsverletzung ist im Rahmen und Umfang der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung die Abwehr bzw. die Befriedigung eines Schadensersatzanspruchs auf Zahlung entgangener Lizenzgebühren mitversichert. Der Urheberin oder dem Urheber ist ein finanzieller Schaden entstanden, der als so genannter Drittschaden abgesichert ist. In der Regel mitversichert sind die auf diesen Schadensersatzanspruch anfallenden Rechtsanwaltsgebühren, falls der Urheber sich anwaltlich vertreten lässt.
Die ARAG prüft den Grund und die Höhe des geforderten Schadenbetrags. Feste Lizenzgebührensätze gibt es nicht. Angemessen ist eine Lizenzgebühr, die bei vertraglicher Einräumung ein vernünftiger Urheber gefordert und ein vernünftiger Lizenznehmer gewährt hätte. Anhaltspunkt ist auch, wie lange das Bild unberechtigt verwendet wurde.
Vereine, die weitere Fragen rund um den Versicherungsschutz haben, können sich gerne an unser Versicherungsbüro im Haus des Sports wenden und dort ein entsprechendes Aufstockungsangebot erhalten. Auch sonst stehen Ihnen die Mitarbeiter/-innen des Sportversicherungsbüro zu allen Fragen rund um den Versicherungsschutz zur Verfügung.
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