ARAG Sportversicherung informiert: Übernachtungsgäste in der Turnhalle - so gelingt’s entspannt

Wenn Sie als Verein Gäste übers Wochenende einladen, sollte das nicht an den Übernachtungskosten scheitern. Eine gute Alternative kann ein Nachtlager in einer vereinsnahen Schule oder Turnhalle sein. Gerade für Kinder und Jugendliche ist eine Nacht auf der Luftmatratze ein kleines Abenteuer, das Spaß verspricht. Ihr Ansprechpartner für die Halle ist die Gemeinde oder die Stadtverwaltung. Was ist aber, wenn nach der Nacht Schäden am Gebäude und Inventar festgestellt werden und keiner der Gäste es gewesen sein will? Oder der Verursacher keine Privathaftpflichtversicherung hat?
Drei Tipps für eine stressfreie Übernachtung:
Zurück- Stellen Sie als Verein sicher, dass übernachtende Kinder und Jugendliche von einer kompetenten Aufsicht begleitet werden. Es liegt aber auf der Hand, dass diese Aufsicht ihre Grenzen hat. Die Heranwachsenden sollen ja nicht gegängelt werden und zur Selbstständigkeit erzogen werden.
- Organisieren Sie vor der Übernachtung eine Begehung der Schule oder Sporthalle. Am besten trifft sich ein Mitglied Ihres Vereins dafür mit einem Vertreter der Gemeinde oder Stadt, zum Beispiel dem Hausmeister. Protokollieren Sie dabei bereits vorhandene Schäden schriftlich und belegen Sie sie mit Fotos.
- Versichern Sie die Teilnehmer, denn trotz Ihrer sorgfältigen Vorsichtsmaßnahmen können Gebäude oder Inventar beschädigt werden.
Termine
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01.12.2025
- 31.01.2026
Bestandsmeldung der Vereine -
01.12.2025
- 31.03.2026
Lizenz-Bezuschussung beantragen -
04.03.2026
Sportkreistag Vulkaneifel -
23.03.2026
Sportkreistag Ahrweiler





