20. Corona Bekämpfungsverordnung erschienen

Im Nachgang zur Pressekonferenz der Ministerpräsidentin vom 11. Mai 2021 ist heute kurzfristig die 20. Corona Bekämpfungsverordnung erschienen. Für den Vereinssport ergeben sich, vorausgesetzt die Inzidenz liegt unter 100, nur geringfügige Änderungen.
- Für die kontaktlose Sportausübung im Rahmen der Kontaktbeschränkungen (max. 5 Personen aus zwei Haushalten) ist nun mehr auch zusätzlich ein Übungsleiter zugelassen. Die Sportausübung ist nicht mehr auf Individualsportarten begrenzt.
- Die Sportausübung bei Kindern und Jugendlichen bis einschließlich 14 Jahre ist nicht mehr auf den kontaktlosen Sport begrenzt.
Ausführliche Informationen finden Sie in unseren FAQ - Sportbetrieb.
Steigt die Inzidenz an drei aufeinanderfolgende Tagen über 100, gelten weiterhin die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes des Bundes. Die Ministerpräsidentin hat in Ihrer Pressekonferenz am 11. Mai weitere Öffnungsschritte angekündigt. Ab 21. Mai soll Gruppensport für 5 Personen aus 5 Haushalten zulässig sein und Zuschauer bei Sportveranstaltungen bis 100 Personen. Ab 2. Juni soll Sporttraining innen und außen für eine Person je 20 Quadratmeter wieder möglich sein. Erwachsenengruppen sollen dann auch innen mit fünf Personen auf Abstand Sport treiben können. Bei einer Inzidenz unter 50 soll Gruppensport draußen dann auch mit maximal 20 Erwachsenen auf Abstand möglich sein.
Die 20. Corona Bekämpfungsverordnung trifft zu diesen geplanten Schritten keine Aussagen. Es bleibt abzuwarten, wie die konkrete Gestaltung dieser weiteren Öffnungsschritte aussehen wird. Der Sportbund Rheinland und der Landessportbund bemühen sich um einen möglichst frühzeitige Klärung der detaillierten Regelungen und jetzt schon offener Fragen zu diesen weiteren Öffnungsschritten.
Termine
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