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„Kinder lernen Schwimmen“: Förderprogramm wird fortgeführt

Im Jahr 2021 hat der Landessportbund mit den Sportbünden Rheinland, Pfalz und Rheinhessen in Kooperation mit dem Ministerium des Innern und für Sport das Förderprogramm „Kinder lernen schwimmen“ gestartet. Auch für 2024 stehen zwei Förderbausteine mit insgesamt 117.500 Euro zur Verfügung.

Die Corona-Zeit hat den Trend, dass immer weniger Kinder richtig schwimmen können, verstärkt. Ein erschreckender Trend, der sich seit Jahren fortsetzt. Dabei ist sicheres Schwimmen bekanntlich überlebenswichtig. Das zeigen immer wieder die zahlreichen Berichte von Rettungsmaßnahmen in rheinland-pfälzischen Gewässern während der Sommermonate.

Damit wieder mehr Kinder in Rheinland-Pfalz schwimmen lernen, haben die Sportbünde in Rheinland-Pfalz mit finanzieller Unterstützung der Landesregierung bzw. des Ministeriums des Innern und für Sport im Jahr 2021 ein 50.000-Euro-Programm initiiert, das die Schwimmausbildung von Kindern erleichtern und Familien bzw. Schwimmvereine finanziell entlasten sollte.

Die Nachfrage nach Förderungen in diesem Programm brachte die Organisatoren dazu, im Jahr 2022 und 2023 das finanzielle Volumen mehr als zu verdreifachen. So konnten im vergangenen Jahr durch das Engagement von 59 Sportvereinen Schwimmkurse für 4.909 Kinder gefördert werden. Dies waren noch einmal 659 Kinder mehr als im Jahr 2022. Im Baustein „Bäderkosten“ konnten 37 Vereine mit insgesamt 77.500 Euro unterstützt werden. Auch in 2024 gibt es somit wieder die Möglichkeit, Zuschüsse in zwei Bausteinen mit einem Fördervolumen von insgesamt 117.500 Euro zu beantragen.

Und so ist das Programm aufgebaut:

BAUSTEIN 1

Unterstützung von Schwimmkursen

Qualifizierte Schwimmkurse eines Vereins (auch Ferien-Schwimmkurse) werden mit einem pauschalen Betrag von 50 Euro pro Teilnehmer*in gefördert. In dieser pauschalen Förderung sind Kosten für Bädernutzung, Trainerhonorare und Materialbedarfe enthalten.

Die Zielgruppe der Kurse sind Kinder und Jugendliche im Alter bis maximal 14 Jahre. Die Kurse müssen mindestens 300 Minuten umfassen und von qualifizierten Kursleiter*innen durchgeführt werden. Der Zugang für sozial Schwächere sollte gewährleistet sein (z.B. durch eine Reduzierung oder teilweise Rückerstattung der Kursgebühren, so dass jedem Kind der Zugang ermöglicht werden kann). Mit dem Antrag muss eine Ausschreibung, die geplante Anzahl der Kurse und die geplante Zahl der Teilnehmer*innen eingereicht sowie im abschließenden Sachbericht nachgewiesen werden.

BAUSTEIN 2

Förderung von Badmieten

Es können Bäderkosten – insbesondere für Kinder- und Jugendschwimmen – in Form von Badmieten gefördert werden, die für den Schwimmsport der Vereine anfallen. Eventuell von Kommunen erstattete Beträge sind von den Kosten abzuziehen. Vereine, die ein eigenes Bad betreiben, legen bei der Berechnung der Kosten für Wasserzeiten des eigenen Trainingsbetriebs die Mietgebühr für Drittnutzer zu Grunde. Für diesen Baustein stehen aktuell 17.500 Euro zur Verfügung. Diese Summe wird je nach vorliegendem Antragsvolumen prozentual auf die antragsstellenden Vereine verteilt.

Die Förderkriterien im Detail, die Antragsformulare sowie die Beschreibung des Ablaufs der Beantragung der Fördermittel finden Sie Hier.

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