Änderungen in der Lizenz-Bezuschussung

Die Sportbünde habe aufgrund der Corona-Krise ihre Vorgehensweise bei der Lizenz-Bezuschussung für Übungsleiter und Vereinsmanager angepasst.
So wurde die Abgabefrist für die Anträge 2020 erneut verlängert. Abgabetermin ist nun der 31.05.2020. Aufgrund des Kontaktverbotes haben viele Vereine Schwierigkeiten, die erforderlichen Unterschriften von Übungsleitern und Vereinsmanagern für die Anträge einzuholen. Hierfür ist nun noch etwas länger Zeit.
Auch für Vereinsmanager, die aufgrund der aktuellen Situation voraussichtlich nicht die geforderten 100 Stunden im Jahr 2020 leisten werden, kann ein Antrag eingereicht werden.
Vereine, die aufgrund der Corona-Krise keine Mitgliederversammlung einberufen und somit nicht die Mitgliedsbeiträge rückwirkend zum 01.01.2020 auf die geforderten Mindestmitgliedsbeiträge von 6 Euro für Erwachsene und 4 Euro für Kinder & Jugendliche erhöhen konnten, können nun ebenfalls einen Zuschussantrag über SBR-LOKAL.de beantragen und diesen mit den entsprechenden Unterschriften bis 31.05.2020 einreichen.
Eine Auszahlung der Zuschüsse erfolgt bei diesen Vereinen jedoch erst, wenn der Beschluss über die Erhöhung der Mitgliedsbeiträge rückwirkend zum 01.01.2020 dem Sportbund durch das Protokoll der Mitgliederversammlung vorgelegt wird.
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