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Leistungskataloge für das Deutsche Sportabzeichen

Das Deutsche Sportabzeichen basiert auf einem sportwissenschaftlich abgesicherten Leistungskatalog in den Sportarten Turnen, Leichtathletik, Schwimmen und Radfahren. Es bündelt das sportliche Anforderungsprofil in vier Disziplingruppen anhand der motorischen Grundfähigkeiten „Kraft“, „Schnelligkeit“, „Ausdauer“ und „Koordination“. Der Nachweis der Schwimmfertigkeit ist obligatorisch für den Erwerb des Deutschen Sportabzeichens. Die zur Auswahl stehenden Disziplinen und die nach Alter und Geschlecht differenzierten Leistungsanforderungen für Kinder und Jugendliche und Erwachsene sind in den jeweiligen Leistungskatalogen geregelt.

Nachweis der Schwimmfähigkeit

Zielsetzung  ist es, die allgemeine Schwimmfertigkeit zu überprüfen. Neben der Leichtathletik und Gerätturnen gehört das Schwimmen zu den Klassikern des Sportabzeichens seit der Einführung des Breitensport-Ordens 1913. Um die Schwimmfertigkeit nachzuweisen, haben Sie folgende Möglichkeiten:
  • Ablegen einer Schwimmdisziplin aus den Disziplingruppen Ausdauer oder Schnelligkeit im Zuge der Sportabzeichen-Prüfung. Ausnahmeregelung für die Disziplingruppe Ausdauer: Als Nachweis der Schwimmfertigkeit gilt auch, wenn eine Strecke aus der Disziplingruppe Ausdauer vollständig durchschwommen wird, die erreichte Zeit aber nicht der Mindestanforderung für die Leistungsstufe Bronze entspricht
  • <12 Jahre: 50 m Schwimmen ohne Zeitlimit (am Stück und ohne Unterbrechung) oder Vorlage des "Deutschen Jugendschwimmabzeichens" ab Bronze
  • ≥12 Jahre: 200 m Schwimmen in maximal 11 Min. (am Stück und ohne Unterbrechung) oder Vorlage des "Deutschen Jugendschwimmabzeichens" in Gold, des "Deutschen Schwimmabzeichens" bzw. des "Deutschen Rettungsschwimmabzeichens" bei Abnahme durch DLRG, DSV, Wasserwacht, DRK, ASB sowie des "Deutschen Triathlon-Abzeichens", des "Deutschen Fünfkampfabzeichens" und des "Leistungsabzeichens Flossenschwimmen"
  • 15 Min. Dauerschwimmen (im offenen Gewässer möglich), wobei eine offensichtliche Fortbewegung im Wasser ersichtlich sein muss
  • 100 m Kleiderschwimmen in höchstens 4 Min. mit anschließendem Entkleiden im Wasser gemäß Ausführungsbestimmungen der DLRG bzw. Wasserwacht im DRK für diese Übung
Die Gültigkeit des Nachweises der Schwimmfertigkeit für das Deutsche Sportabzeichen ist begrenzt auf fünf Jahre und bezieht sich auf das Ausstellungsjahr. Das Jahr des letzten Schwimmnachweises ist auf der Prüfkarte vermerkt. Der Nachweis kann rückwirkend (vom laufenden Jahr) fünf Jahre anerkannt werden, wenn eine entsprechende Bescheinigung (DSA-Urkunde oder Prüfkarte) vorgelegt wird. Für das Deutsche Sportabzeichen für Kinder und Jugendliche genügt ein einmaliger Nachweis. Auch dieser Nachweis kann rückwirkend vorgelegt werden. Zum Formular