Wenn Sportstätten zur Belastung werden
Was nutzt das Sportförderungsgesetz heute? – Sportbund Rheinland veranstaltete brisantes Diskussionsforum vor 200 Zuhörern – Innenminister Lewentz will Gesetz beibehalten sieht aber Gesprächsbedarf

Ein Fall der Bände spricht: Die Stadt Neuwied ist Eigentümer von 18 Fußballplätzen, kann diese jedoch nicht mehr unterhalten. Eine Schlagzeile, die bei den Sportvereinen der Deichstadt für hohe Wellen sorgte. Jahraus-jahrein haben sie auf den städtischen Anlagen ihren Sport betrieben, nun sind die klamme Kommune und der Sport gezwungen, nach Lösungen zu suchen. Dies ist nur ein Fallbeispiel, das beim Forum des Sportbundes Rheinland mit dem Titel „Stiefkind Sportstätte“ in Anwesenheit des rheinland-pfälzische Innen- und Sportminister Roger Lewentz zur Sprache kam. Auf dem Prüfstand standen die Aktualität und die Praktikabilität des Sportförderungsgesetzes aus dem Jahre 1974.
Eingeladen zu der Veranstaltung im Berufsförderungswerk Vallendar hatte der Präsident des Sportbundes Rheinland, Fred Pretz - und dies aus triftigen Gründen. „Bei Beratungen der SBR Management-Akademie zeigt sich immer wieder, dass unsere Vereine relativ hohe finanzielle Belastungen im Bereich der Sportstätten auch bei der Nutzung kommunaler Anlagen zu tragen haben. Dabei wird unserer Meinung nach oft das Sportförderungsgesetz unterlaufen, das im Kern den Sportvereinen die kostenfreie Nutzung kommunaler Sportstätten garantiert“, sagte Pretz vor mehr als 200 Zuhörern. Deshalb müsse nach neuen Lösungen gesucht werden.
Grundlage einer sehr angeregten Diskussion, bei der sich viele Vereinsvorstände zu Wort meldeten, bildete eine Untersuchung, die die Fachhochschule Remagen im Auftrag des SBR durchgeführt hatte. Deren Ergebnisse präsentierte Professor Dr. Lutz Thieme: So gaben lediglich 18,39 Prozent der Vereine an, für die Nutzung der Sportstätten keinerlei Kosten zu tragen. Bei den übrigen Vereinen sei der Anteil der Sportstättenkosten am Gesamthaushalt unterschiedlich ausgeprägt. Fast 15 Prozent der Vereine müssten mehr als 50 Prozent ihres Haushaltes für Sportstätten aufbringen. Diese Zahlen müssten zweifellos anders aussehen, wenn das Sportförderungsgesetz greifen würde, waren sich alle Beteiligten einig. Das Fazit von Thieme: „Das Sportförderungsgesetz entfaltet nicht mehr die gewünschte Wirkung, wenn beabsichtigt war, dass dem überwiegenden Teil der Sportvereine kommunale Sportstätten kostenfrei zur Verfügung stehen.“
Während auch der Moderator der Veranstaltung, Professor Dr. Eike Emmerich, das Gesetz „gescheitert“ sieht, will Lewentz daran festhalten, wenngleich es in Einzelfällen Gesprächs- und Handlungsbedarf gebe. Das Gesetz habe schließlich dazu geführt, dass die rheinland-pfälzischen Sportvereine in Bezug auf die Sportstättennutzung und deren Kosten besser aufgestellt seien als Vereine aus anderen Bundesländern.
In der Diskussion, an der auch der stellvertretende Vorsitzende des Gemeinde- und Städtebundes Aloysius Söhngen teilnahm, wurden denn auch zunehmend Faktoren diskutiert, die zu einer „schleichenden Unterwanderung“ des Gesetzes führten. Vielfach sehen sich Kommunen wegen der schlechten Finanzlage nicht mehr in der Lage, ihre Sportstätten zu sanieren und zu unterhalten. Die Anlagen werden geschlossen oder Vereine „gezwungen“, diese in Eigenregie zu übernehmen. Zudem müsse die Auslastung vieler Sportstätten kritisch hinterfragt werden. Der demographische Wandel und die zunehmende „Landflucht“ habe bereits deutlich Spuren hinterlassen. Ebenso wie Söhngen plädierte auch Pretz dafür, bei Problemen der Sportstättennutzung zunächst Lösungen vor Ort in persönlichen Gesprächen zu suchen. Dabei appellierte der SBR-Präsident an die Vereinsvertreter, selbstbewusst und mit dem nötigen Nachdruck aufzutreten. „Wie keine andere gesellschaftliche Organisation erfüllen wir über den Sport gesundheits- sozial- und bildungspolitische Aufgaben. Dadurch ersparen wir den Kommunen und dem Bund und Land Ausgaben in Millionenhöhe.“
Innenminister Roger Lewentz bot abschließend dem Sportbund Rheinland an, „im Gespräch“ zu bleiben. „Wir sollten eine weitere Runde zu dem Thema anschließen. Besonders im Hinblick auf Sportstätten und demographischer Wandel gibt es viel Gespräch- und Veränderungsbedarf.“
Stichwort: Sportförderungsgesetz
Das Sportförderungsgesetz garantiert, dass dem überwiegenden Teil der Sportvereine kommunale Sportstätten (außer Frei- und Hallenbäder) kostenfrei zur Verfügung stehen. Es wurde 1974 verabschiedet unter folgenden Bedingungen:
Zurück- Überschüsse in den Kommunalhaushalten
- Beteiligung des Bundes am Sportstättenbau nach dem Goldenen Plan
- Ausbau der Sportinfrastruktur
- massiv wachsende Sportnachfrage
Termine
-
01.12.2025
- 31.03.2026
Lizenz-Bezuschussung beantragen -
25.03.2026
Sportkreistag Ahrweiler -
13.04.2026
Sportkreistag Cochem-Zell -
17.04.2026
Basiswissen Vorstand





