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Warmer Geldregen für Vereine des Sportbundes

Rund eine halbe Million Euro für Übungsleiter*innen und Jugendliche ausgezahlt
Foto: iStock/LSB RLP/Highwaystarz-Photography

Auch in diesem Jahr wird der Sportbund Rheinland (SBR) seine Vereine mit mehr als 1 Million Euro unterstützen. Die erste Rate der Zuschüsse ist geflossen, die zweite Auszahlung erfolgt im Oktober dieses Jahres.

Die Gelder fließen wie jedes Jahr an Vereine im Sportbund, die nebenamtliche Übungsleiter*innen beschäftigen, Kinder und Jugendliche als Mitglieder haben und die allgemeinen Zuschussrichtlinien des SBR erfüllen. „Zwar ist die Zahl der Vereine, die die Zuschüsse beantragt haben erneut etwas gesunken, dennoch konnten wir knapp 500.000 Euro mit der ersten Rate ausschütten. Diesen Trend versuchen wir derzeit nicht zuletzt durch unsere Förderkampagne Comeback der Bewegung umzukehren“, betont Martin Weinitschke, der Geschäftsführer des SBR. Der Förderbaustein „Bildungsfond“ im Rahmen der Comeback-Kampagne unterstützt die Vereine dabei, finanzielle Anreize für die Ausbildung neuer Übungsleiter*innen und die Verlängerung bestehender Lizenzen zu schaffen.

Insgesamt wurden mit der ersten Auszahlung der Zuschüsse 498.522 Euro an 869 Vereine überwiesen, verteilt auf 5761 Übungsleiter*innen und 101.868 Kinder und Jugendliche. Die Ursachen für den Rückgang von rund 700 Übungsleiter*innen und rund 9.000 Mitgliedern im Kinder- und Jugendbereich im Vergleich zum Vorjahr sind vielfältig: „Sie reichen von den Nachwirkungen der Schließungen im Zuge der Corona-Pandemie bis hin zu den Folgen der Flutkatastrophe für Vereine im Ahrtal und der Eifel, wo nach wie vor weitestgehend kein geregelter Sportbetrieb stattfinden kann“, erklärt SBR-Präsidentin Monika Sauer.

Der im letzten Jahr auf 3 Euro erhöhte Zuschuss pro Kind/Jugendlichem konnte gehalten werden. Der Zuschuss pro Übungsleiter*in konnte erneut um 10 Euro auf 120 Euro erhöht werden. Weitere 22 Vereine erfüllen derzeit nicht die Voraussetzungen in Form eines gültigen Freistellungsbescheides und erhalten ihren Zuschuss, sobald die Unterlagen beim SBR nachgereicht wurden.

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