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Versicherungsschutz der Sportversicherung weiterhin Corona bedingt ausgeweitet.

Die ARAG-Sportversicherung hat die Erweiterung zum Unfallversicherungsschutz bei der privaten Sportausübung bis zum 31.07.2022 verlängert. So besteht der Versicherungsschutz nun nicht nur bei behördlicher Einschränkung/Untersagung des Vereinsbetriebs, sondern immer dann, wenn der Verein vorübergehend coronabedingt keinen Sport anbietet.

Dies bedeutet, dass sportliche Einzelaktivitäten der Vereinsmitglieder auch dann versichert sind, wenn sich Vereine zum Beispiel bei der Umsetzung der Corona-Maßnahmen organisatorisch überfordert fühlen und ihren Vereinsbetrieb aus diesem Grund nicht durchführen können. Die nunmehr sehr weitgehend versicherte private Sportausübung ist regional auf die Wohnsitznähe des Vereinsmitglieds mit einem Radius von 50 km begrenzt. Versichert bleibt ebenfalls die Teilnahme an Online Angeboten der Vereine. Die Rubrik Versicherung wurde in den FAQ Corona entsprechend aktualisiert.

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