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Vereinsmanagement: Haftungsfragen im Vorstand

Foto: iStock/LSB RLP/ AlexRaths
"Wir stehen mit einem Bein im Gefängnis“, hört man öfter von Vorstandsmitarbeitern. Ganz so ist es nicht. Der Gesetzgeber hat die Haftung ehrenamtlicher Vorstandsmitarbeiter auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz begrenzt. Eine erfreuliche Änderung des BGB. Aber in der Tat können Vorstandsmitarbeiter in bestimmten Fällen persönlich haftbar gemacht werden. Unser Seminar informiert Sie über die gesetzlichen Regelungen zur Haftung ehrenamtlicher Vorstände. Sie erfahren, in welchen Fällen es zu einer Haftung kommen kann und welche Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung und Risikominimierung Sie haben. Termin: 29.08.2018 18 - 21 Uhr Ort: Koblen Gebühr: kostenfrei Zur Online-Anmeldung: MA18-418
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