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Typische Anlässe für den Einsatz einer Versicherungsbestätigung

Eine Versicherungsbestätigung ist eine Bescheinigung der Versicherung, dass eine Versicherung für eine Veranstaltung besteht. Egal, aus welchem Grund Sie sie brauchen, Ihr Versicherungsbüro stellt sie gerne aus.
ARAG Sportversicherung

Fälle, in denen häufig eine Versicherungsbestätigung verlangt wird

  • Der Vorstand will auf Nummer sicher gehen und einfach nur schwarz auf weiß haben, dass eine Veranstaltung versichert ist. Ihr Versicherungsbüro prüft das gerne und macht Sie auf sinnvolle Zusatzversicherungen aufmerksam.
  • Sie melden eine öffentliche Veranstaltung bei der Behörde an. Diese verlangt in der Regel eine Bestätigung über den bestehenden Haftpflicht-Versicherungsschutz von Ihnen. Reichen Sie die Versicherungsbestätigung gleichzeitig mit der Anmeldung ein und vermeiden so Rückfragen.
  • Behörden erwarten zunehmend eine Versicherungsbestätigung nach § 29 Straßenverkehrsordnung (StVO). Dieser Paragraf besagt unter anderem, dass Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, einer Erlaubnis bedürfen. Klären Sie in Ihrer Kommune oder Stadt, ob Sie diese Versicherungsbestätigung für Ihr Event brauchen. Wenn ja: Sie bekommen diese spezielle Bescheinigung ebenfalls in Ihrem Versicherungsbüro.

Diese Informationen braucht Ihr Versicherungsbüro

  • Name und Mitgliedsnummer des Vereins
  • Art der Veranstaltung
  • Datum und Dauer der Veranstaltung
  • Eine Adresse, wenn das Dokument nicht an den Verein geschickt werden soll

Unser Tipp: Falls es besonders schnell gehen soll, kann das Dokument auch per Flixcheck an eine E-Mail-Adresse oder aufs Handy geschickt werden.

An alles gedacht und bestens vorbereitet

Ob Sportturnier, Vereinsjubiläum oder Sommerfest: Unsere Zusatzversicherung bietet Ihnen finanziellen Schutz, wenn Ihre Veranstaltung durch Ereignisse, die außerhalb Ihrer Kontrolle liegen, unplanmäßig verschoben oder verlegt wird oder ausfällt.

Zum Beispiel durch:

  • Entzug der bereits erteilten Veranstaltungsgenehmigung durch Behörden
  • Wettereinflüsse, die eine Gefahr für Leib und Leben darstellen
  • Witterungsbedingte Nichtnutzbarkeit der Veranstaltungsstätte
  • Terrorakte und Androhung von Terrorakten gegen die Veranstaltung

Hier zur Veranstaltungsausfallversicherung informieren

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