Sportbund bezuschusst qualifizierte Übungsleitertätigkeit
„Die Arbeit dieser Übungsleiter*innen hat für den Vereinssport einen unschätzbaren Wert, sodass der Übungsleiterzuschuss auch als kleine Anerkennung für diese Arbeit zu sehen ist“, erläutert SBR-Präsidentin Monika Sauer. Im Antragsjahr 2024 beträgt die Förderung 130 Euro pro Übungsleiter*in sowie 3 Euro pro gemeldetem Mitglied bis zum 18. Lebensjahr, basierend auf der Bestandsmeldung. In der ersten Rate konnten sich im Sommer 959 Vereine über insgesamt 564.893 Euro freuen, verteilt auf 5.802 Übungsleiter und 125.002 Jugendliche. Die zweite Rate wird dieser Tage an die Vereine ausgezahlt.
Die Bezuschussung erfolgt rückwirkend. Die Vereine müssen dabei angeben, welche Übungsleiter*innen im Vorjahr für sie tätig waren. Um die Förderung zu erhalten, müssen sowohl die Vereine als auch die Übungsleiter*innen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Der Verein muss Mitglied im Sportbund Rheinland sein, die Mindestmitgliedsbeiträge von 6 Euro für Erwachsene und 4 Euro für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag erheben, die Bestandserhebung für das Zuschussjahr abgegeben haben und die Jahresbeitragsrechnung vollständig bezahlt haben. Zudem muss ein schriftlicher Vertrag zwischen dem Lizenzinhaber und dem Verein vorliegen. Der Übungsleiter selbst muss volljährig sein, über eine gültige DOSB-Übungsleiterlizenz verfügen, mindestens 40 Stunden im Jahr leisten und einen unterschriebenen Verhaltenskodex vorweisen, sowie einen Stundennachweis führen.
Die Förderung kann ausschließlich online über das Vereinsportal des SBR beantragt werden. Der Antragszeitraum erstreckt sich vom 1. Dezember bis zum 31. März, und die Auszahlung der Fördermittel erfolgt in zwei Raten im ersten und zweiten Halbjahr des Antragsjahres.
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