Sportbund Rheinland startet Vereinsbefragung und hilft bei Antragsstellung

In diesem Zusammenhang unterstützt der SBR alle betroffenen Vereine bei der Antragsstellung. „Anhand der Schadensangaben prüfen wir, wo der Verein einen Antrag stellen kann, und helfen beim Ausfüllen der Antragsformulare“, sagt die stellvertretende SBR-Geschäftsführerin Susanne Weber. Um zu erheben, welche Vereine noch Unterstützungsbedarf haben, hat der SBR eine zweite Umfrage zu den Schäden durch die Flutkatastrophe gestartet. „Die Umfrage soll helfen, die Unterstützungsleistungen besser auf die Bedürfnisse der Vereine abzustimmen“, erläutert Weber.
SBR-Präsidentin Sauer appelliert an alle geschädigten Vereine an der Umfrage teilzunehmen: „Antworten Sie auch, wenn der Schaden bereits behoben ist.“ Denn auch nach der Schadensbeseitigung sei noch eine Antragsstellung möglich. Die Frist für die Antragsstellung endet am 30. Juni 2023.
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