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Sportbund Rheinland startet Vereinsbefragung und hilft bei Antragsstellung

Sportvereine aus dem Ahrtal und aus weiteren Regionen im nördlichen Rheinland-Pfalz, die von der Flutkatastrophe im Juni vergangenen Jahres betroffen sind, erhalten auch dann eine Förderung aus dem Wiederaufbaufond, wenn sie nicht über eigene Sportstätten verfügen. Darauf weist der Sportbund Rheinland (SBR) hin. So können auch funktionsbezogene Einrichtungs- und Ausrüstungsgegenstände als Teil der sozialen Infrastruktur zu 100 Prozent gefördert werden, wenn sie sich zum Zeitpunkt der Flut in einer beschädigten Sportanlage befunden haben. Hierzu zählen Sportgeräte oder auch Einrichtungsgegenstände wie Ballwagen oder Schränke. Für sonstige Ausstattung gelte eine Förderquote von bis zu 80 Prozent.
Sportgeräte sind Teil der sozialen Infrastruktur und 100 Prozent förderfähig, wenn sie von der Flut zerstört wurden. Foto: privat

In diesem Zusammenhang unterstützt der SBR alle betroffenen Vereine bei der Antragsstellung. „Anhand der Schadensangaben prüfen wir, wo der Verein einen Antrag stellen kann, und helfen beim Ausfüllen der Antragsformulare“, sagt die stellvertretende SBR-Geschäftsführerin Susanne Weber. Um zu erheben, welche Vereine noch Unterstützungsbedarf haben, hat der SBR eine zweite Umfrage zu den Schäden durch die Flutkatastrophe gestartet. „Die Umfrage soll helfen, die Unterstützungsleistungen besser auf die Bedürfnisse der Vereine abzustimmen“, erläutert Weber.

SBR-Präsidentin Sauer appelliert an alle geschädigten Vereine an der Umfrage teilzunehmen: „Antworten Sie auch, wenn der Schaden bereits behoben ist.“ Denn auch nach der Schadensbeseitigung sei noch eine Antragsstellung möglich.  Die Frist für die Antragsstellung endet am 30. Juni 2023.

Alle Informationen zur Hochwasser-Hilfe finden Sie bei unseren FAQ's

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