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Schon gewusst? Was ist zu beachten, wenn Vorstandsämter nicht besetzt werden können??

Foto: iStock / LSB RLP / fizkes
Vom Grundsatz her ist es rechtlich kein Problem, wenn einzelne Vorstandsämter mangels Kandidaten nicht besetzt werden können. Weder muss in diesem Fall die Wahl abgebrochen, noch die Mitgliederversammlung beendet und neu einberufen werden. Problematisch wird die Nichtbesetzung von Vorstandsämtern dann, wenn die Vertretungsberechtigung des Vereins nicht mehr gesichert ist, d.h. wenn nach erfolgter Wahl die Posten, deren Inhaber vertretungsberechtigt wären, nicht besetzt werden konnten. In diesem Fall ist der Verein nach außen nicht mehr handlungsfähig. Es bleibt nur der Gang zum Amtsgericht mit der Bitte um Notvorstandsbestellung. Vom Amtsgericht würde in einem solchen Fall dann ein Notvorstand bestellt werden, wenn es die Vereinsvorgänge erfordern, beispielsweise für die Einberufung einer neuen Mitgliederversammlung oder Vertragsangelegenheiten. Zu beachten sind hier auch Satzungsregelungen hinsichtlich der Dauer der Amtsperiode. Viele Satzungen enthalten einen Passus, der besagt, dass die Amtsinhaber bis zur Wahl eines Nachfolgers im Amt bleiben. Dies bedeutet, tritt ein Amtsinhaber nicht an und es wird kein Nachfolger gefunden, so bleibt dieses Vorstandsmitglied weiter in seinem Amt. Nur mit der bloßen Bekundung, sich nicht mehr zur Wahl stellen zu wollen, endet in diesem Fall das Amt nicht. Der Amtsinhaber müsste auf der Mitgliederversammlung ausdrücklich zurücktreten, dies muss im Protokoll der Mitgliederversammlung vermerkt werden. Diese Satzungsregelung hat aber auch Vorteile, insbesondere dann, wenn für die vertretungsberechtigten Posten keine Kandidaten gefunden werden. In diesem Fall wären die vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder weiter im Amt, die Notvorstandsbestellung wäre nicht notwendig und der Verein könnte versuchen in einer weiteren Mitgliederversammlung die Posten zu besetzen. Diese und weitere Fragen finden Sie in unserem Starterpaket für neue Vereine und VereinsvorständeIhre Ansprechpartnerin:
Barbara Berg, Tel.: (02 61) 135-145, Barbara.Berg(at)Sportbund-Rheinland.de
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