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SBR Hauptausschuss diskutierte anstehende Satzungsänderungen

Die Gesamtverantwortung des Präsidiums des Sportbundes Rheinland soll gestärkt, das Ressortprinzip abgeschafft werden. Das ist das Ziel eines Vorschlages zur Satzungsänderung, den das Präsidium in die Mitgliederversammlung am 25. Juni 2022 einbringen wird.
SBR-Präsidentin Sauer begrüßte die Mitglieder des Hauptausschusses wieder in Präsenz - Foto: SBR

„Dies ist in weiten Teilen bereits heute gängige Praxis und in vielen Sportorganisationen auch bereits formal umgesetzt“, betont SBR-Präsidentin Monika Sauer im Rahmen ihres Berichtes im SBR-Hauptausschuss. Darüber hinaus ist es ein Aspekt der Organisationsanalyse, die die rheinlandpfälzischen Sportbünde in Auftrag gegeben hatten. Bei der Umsetzung der Ergebnisse dieser Analyse komme man aufgrund der Folgen der Flutkatastrophe in den nördlichen Landesteilen und der Corona-Pandemie, die sowohl im Ehren- als auch im Hauptamt viel Zeit und Energie banden, zwar langsamer voran als geplant, aber man komme voran, so Sauer weiter. Ein erster Schritt wurde so auch im Hauptausschuss gegangen: die mit der angestrebten Satzungsänderung einhergehenden Änderungen der Ordnung, die nun vorbehaltlich der Zustimmung der Mitgliederversammlung Gültigkeit haben, wurden einstimmig beschlossen. In der Mitgliederversammlung könnte dann auf dieser Basis ein neues, und dann auch bereits ressortloses Präsidium gewählt werden kann. Einen weiteren Schwerpunkt der Sitzung bildete die ausführliche und transparente Darstellung des Haushaltsnachweises 2021 und des Haushaltplans 2022. So konnte die Pro-Kopf-Zuweisung an die Fachverbände von noch 2,70 Euro in 2020 auf 3,32 im Plan 2022 erhöht werden. Die Mitgliederversammlung findet erstmals seit 2018 in der Kulturhalle Ochtendung wieder in Präsenzform statt.

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