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Rettungsschirm für Vereine: Antragstellung möglich

Die Landesregierung spannt einen Schutzschirm in Höhe von zehn Millionen Euro auf. Gemeinnützige Vereine, die durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie in ihrer Existenz bedroht sind, können eine Soforthilfe bis zu einer Höhe von 12.000 Euro in Form von nicht zurückzahlbaren Zuschüssen erhalten.

Maßgeblichen Anteil am Zustandekommen dieser Vereinshilfe hat der Landessportbund gemeinsam mit den drei regionalen Sportbünden Rheinland, Rheinhessen und Pfalz. Über ein schnell installiertes Meldesystem und Dank der zeitnahen Rückmeldung hunderter Vereine konnte eine grobe Einschätzung des Finanzbedarfs im Bereich der über 6.000 Sportvereine im Land ermittelt werden.

Nun geht es darum, die zur Verfügung gestellten Gelder des Landes schnell an die notwendigen Stellen zu leiten. Dieser Aufgabe werden sich der Landesportbund Rheinland-Pfalz und die drei Sportbünde in den kommenden Wochen im Auftrag des Ministeriums des Innern und für Sport (MdI) annehmen. Die Vorgaben zur Prüfung und Bewilligung dieser Anträge stammen von der Landesregierung.

Seit Anfang Mai haben alle Vereine im Land die Möglichkeit, einen Antrag für eine Soforthilfe zu stellen. Die rund 3.100 Sportvereine und -verbände im Sportbund Rheinland sind antragsberechtigt, sofern ihnen nachweislich eine Insolvenz aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie droht. Die Prüfung erfolgt anhand festgelegter Kriterien. Das bisherige Meldesystem der Sportbünde, das einen ersten Überblick über die Bedarfe im Sport ermöglichen sollte, wird damit abgelöst und durch einen „echten“ Antrag ersetzt. Über ein Formular können die bedrohten Vereine ihren Bedarf geltend machen.


Hier finden Sie Unterlagen:


Für den Sport gelten im Übrigen die gleichen Bedingungen wie für die kulturschaffenden Vereine oder andere gemeinnützige Bereiche.

Weitere Informationen:
Barbara Berg
Tel.: 0261 135-145
E-Mail: corona-hilfe@sportbund-rheinland.de

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