Neuer GEMA-Pauschalvertrag mit dem DOSB

Der DOSB und die GEMA haben die Verlängerung des bestehenden Pauschalvertrags zur Musiknutzung in Sportvereinen vereinbart. Der neue Vertrag gilt vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2029. Ziel ist es, rund 86.000 Sportvereine in Deutschland zu entlasten, indem Musiknutzungen bei Training, Vereinsfesten, Sportveranstaltungen, Kursen und ähnlichen Formaten einfacher und rechtssicher abgedeckt werden.
Laut DOSB ermögliche der Vertrag eine erhebliche Verwaltungs- und Bürokratieentlastung — Musiknutzung in Vereinen werde „unkompliziert und rechtssicher“ ermöglicht.
In der Veröffentlichung des DOSB heißt es dazu:
„Der DOSB stellt einen großen Teil der von Sportvereinen vorgenommenen Musiknutzungen bei Wettbewerben, Trainings und Veranstaltungen von der Vergütungs- und Anmeldepflicht frei.“
Aus Sicht des Sportbundes Rheinland ist diese Darstellung irreführend:
Es stimmt, dass die Anmeldepflicht für viele Musiknutzungen weiterhin entfällt — und das ist ein Vorteil. Unzutreffend ist jedoch die Behauptung, die Nutzung sei damit „vergütungsfrei“. Die Vergütung erfolgt weiterhin über die Mitgliederpauschale der Vereine — und diese fällt künftig deutlich höher aus als bisher:
- Bisheriger Beitrag: 12,84 Cent pro Mitglied/Jahr
- Ab 2026: 16,80 Cent pro Mitglied/Jahr
- Bis 2029: 21,35 Cent pro Mitglied/Jahr
Im Vergleich zu 2019 (damals etwa 7 Cent) entspricht dies einer beinahe Verdreifachung der Kosten.
Auch Thomas Kloth, Geschäftsführer des Landessportbundes Rheinland-Pfalz, hat in seiner Stellungnahme die Veröffentlichung des DOSB eingeordnet: „Der Deutsche Olympische Sportbund hat den GEMA-Pauschalvertrag bis 2029 verlängert und bezeichnet dies als großen Erfolg. Wir teilen diese Einschätzung nur teilweise. Grundsätzlich begrüßen wir als organisierte Sport in Rheinland-Pfalz eine Rahmenvereinbarung, die den Vereinen Bürokratie erspart. Allerdings ist die Preisentwicklung alarmierend.“
Verhandlungen ohne zufriedenstellendes Ergebnis
Die Verhandlungsgruppe der Landessportbünde, unter Beteiligung des DOSB, hat versucht, eine moderatere Preisentwicklung zu erreichen. Dies blieb jedoch ohne Erfolg, da die GEMA weitgehend auf ihren Forderungen beharrte.
Der Abschluss des Rahmenvertrags war aufgrund der erheblichen Kostensteigerungen auch innerhalb der Landessportbünde umstritten. Der Sportbund Rheinland ist gleichwohl der Auffassung, dass ein Rahmenvertrag trotz der gestiegenen Beiträge derzeit noch wirtschaftlicher ist als die Einzelveranlagung aller Veranstaltungen der Sportvereine, die von der GEMA-Pauschale erfasst sind.
Damit erscheint der Vertrag zumindest als das „kleinere Übel“: Er bewahrt die Vereine vor einem erheblichen organisatorischen Aufwand und schützt sie vor dem Risiko, jede einzelne Musiknutzung separat melden und abrechnen zu müssen.
Forderungen des Sportbund Rheinland
Der Sportbund Rheinland fordert, dass die kommenden Jahre genutzt werden, um durch klare politische Positionierung und verstärkte Gespräche mit der GEMA sowie gegebenenfalls politischen Entscheidungsträgern künftige Preissprünge dieser Größenordnung zu verhindern — wie es auch der LSB Rheinland-Pfalz in seinem Kommentar betont hat.
Termine
-
01.12.2025
- 31.01.2026
Bestandsmeldung der Vereine -
01.12.2025
- 31.03.2026
Lizenz-Bezuschussung beantragen





