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Neue Regelungen zur Förderung flutbetroffener Vereine

Rund vier Jahre nach der verheerenden Flutkatastrophe hat der Sportbund Rheinland die Förderbedingungen für betroffene Vereine angepasst.
Foto: privat

Künftig gelten folgende Änderungen: 

  • Eine Förderung wird nur noch gewährt, wenn auch öffentliche Mittel in Anspruch genommen werden.  

  • Fahrtkosten sind nicht mehr förderfähig.  

  • Die maximale Spendensumme für Sport- und Pflegegeräte, Inventar und EDV wird von bisher 12.000 Euro auf 15.000 Euro nach oben gesetzt.  

Die neuen Regelungen sollen eine gezieltere und effektivere Unterstützung der Vereine gewährleisten, um den Wiederaufbau langfristig zu sichern. 

Das neue Antragsformular steht ab sofort zum Download bereit. 

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