Neu: Für ehrenamtliche Übungsleiter und Trainer gilt 2G Plus
Die 1. Landesverordnung zur Änderung der 29. Corona-Bekämpfungsverordnung ist zum 23. Dezember 2021 in Kraft getreten und sieht für den Sport lediglich wenige Änderungen vor.

So werden ehrenamtliche und hauptamtliche Übungsleiter*innen und Trainer*innen jetzt doch unterschiedlich behandelt. Wenn die haupt- bzw. nebenamtliche Trainerin in die Halle geht, gilt für sie 3G. Tut ihr der ehrenamtliche Übungsleiter es gleich, so muss er - trotz Impf- oder Genesenenstatus - mindestens einen Selbsttest unter Aufsicht durchführen.
Ausführliche Informationen finden Sie hier.
Und hier eine Übersicht für den Sport - kompakt.
Termine
-
25.09.2026
Sportkreistag Westerwald -
21.10.2026
Sportkreistag des Kreises Trier-Saarburg -
05.11.2026
Special Gesundheitssport -
06.11.2026
Forum: Jugend im Sportverein





