Mythen des Vereinslebens

Gemeinnützige Vereine müssen keine Steuern zahlen
Schön wäre es! Es stimmt, dass gemeinnützige Vereine weitestgehend von Steuern befreit sind, aber wenn sie wirtschaftliche Betätigungen haben, kommt auch ab einem gewissen Punkt die Umsatzsteuer und Körperschaftssteuer ins Spiel.
Zur Mitgliederversammlung müssen nur die stimmberechtigten Mitglieder eingeladen werden, die anderen können eh nichts entscheiden.
Nein, es sind alle Mitglieder einzuladen, die Teilnahme an der Mitgliederversammlung ist ein Grundrecht eines Mitglieds. Auch wenn ein Mitglied nicht abstimmen darf, kann es doch via Redebeitrag Einfluss nehmen.
Als Vostand steht man mit einem Bein im Gefängnis
Nicht mehr als andere Menschen auch. Auch Vorstände können nur haften, wenn sie einen Schaden verursacht haben und dafür haben die Vereine des Sportbundes Rheinland eine D&O Versicherung, die das persönliche Haftungsrisiko absichert, außer Vorsatz natürlich.
Wenn das Amt des Vorsitzenden nicht besetzt werden kann, muss die Wahl abgebrochen werden.
Schön ist es nicht, wenn niemand für die Position gefunden wird, aber die Wahl wird ganz normal fortgesetzt. Der Verein muss dann schauen, ob seine Vertretungsberechtigung noch gesichert ist.
Termine
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01.12.2025
- 31.01.2026
Bestandsmeldung der Vereine -
01.12.2025
- 31.03.2026
Lizenz-Bezuschussung beantragen -
22.12.2025
- 02.01.2026
Haus des Sports geschlossen





