Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Schutzschild für Vereine in Not bis Ende 2022 verlängert

Der Schutzschild bietet Soforthilfen in Form von Billigkeitsleistungen gemäß § 53 der Landeshaushaltsordnung (LHO) Rheinland-Pfalz, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Antragsberechtigt sind gemeinnützige und andere steuerbegünstigte Vereine, die ihren Sitz in Rheinland-Pfalz haben und die infolge der Pandemie einer akuten Existenzbedrohung ausgesetzt sind. Soforthilfen können beantragt werden unter anderem für Miet- und Pachtkosten, Betriebskosten, notwendige und unabwendbare Instandhaltungen, laufende Kredite und Darlehen oder vertraglich gebundene Honorare.
Besonders wichtig: Vereine, die bereits in den Jahren 2020 und 2021 Soforthilfen aus dem Programm erhalten haben, können auch 2022 bis zu 12.000 Euro über den Schutzschild beantragen, wenn Liquiditätsengpässe weiterhin bestehen. Insgesamt stellt die Landesregierung für das Programm 10 Millionen Euro für den Schutzschild zur Verfügung.
„Der Schutzschirm ist ein wichtiges Instrument, mit der wir in der Pandemie Vereinsauflösungen und einer Erosion der Zivilgesellschaft wirkungsvoll begegnen konnten. Corona hat viele Vereine vor große Herausforderungen gestellt. Veranstaltungen mussten abgesagt werden, geplante Aktivitäten waren nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen möglich, Zusammenhalt und Gemeinschaft wurden auf eine harte Probe gestellt. Deshalb haben wir unsere Vereine mit einem unbürokratischen Schutzschirm unterstützt und tun dies weiter“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
Unterlagen zum Rettungsschirm für Vereine
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