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Mindestlohn und Minijobgrenze zum 01.01.2024 angehoben

Foto: LSB RLP/iStock/CandyBoxImages

Zum 01.01.2024 ist der Mindestlohn auf 12,41 Euro pro Stunde gestiegen. Entsprechend ist auch die Verdienstgrenze für die Minijobs auf 538 EUR angehoben worden. Vereine, die geringfügig Beschäftigte angestellt haben, müssen den zu zahlenden Stundenlohn entsprechend anpassen und prüfen, ob die durch den geringfügig Beschäftigten vertraglich vereinbarte Stundenzahl noch passend ist und die Mindestlohnzahlung weiterhin garantiert ist. Zum 01.01.2025 wird der Mindestlohn auf 12,82 EUR und die Minijobgrenze auf 556 Euro ansteigen. Das Dokument „Übungsleiter und andere Beschäftigte“ im Startpaket wurde entsprechend aktualisiert.

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