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Mindestlohn steigt in zwei Stufen

Foto: iStock / LSB RLP / filmfoto
Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab dem kommenden Jahr in zwei Stufen. Zum 01. Januar 2019 erhöht sich der derzeitige Mindestlohn von 8,84 EUR auf 9,19 EUR pro Stunde und zum 01. Januar 2020 auf 9,35. Dies gilt auch für Arbeitnehmer in Sportvereinen. Zu den Arbeitnehmern in Sportvereinen zählen alle geringfügig Beschäftigten sowie alle hauptamtlich Beschäftigten. Für alle ausschließlich im Rahmen des Übungsleiterfreibetrags oder Ehrenamtsfreibetrags tätige Personen gilt der gesetzliche Mindestlohn nicht. Zu beachten ist allerdings; wird der Übungsleiterfreibetrag oder der Ehrenamtsfreibetrag mit einer geringfügigen Beschäftigung kombiniert, so ist für die gesamte Beschäftigung der gesetzliche Mindestlohn zu zahlen, auch für den Anteil aus dem Übungsleiterfreibetrag bzw. Ehrenamtsfreibetrag. Ihre Ansprechpartnerin:
Barbara Berg, Tel.: (02 61) 1 35 - 1 45, Barbara.Berg(at)Sportbund-Rheinland.de
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