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Konsolidierte Fassung der 30. Corona Bekämpfungsverordnung erschienen.

Die konsolidierte Fassung der 30. Verordnung enthält für den Sport keine wesentlichen Änderungen.

Weggefallen ist in der Verordnung die Kontaktbeschränkung für Geimpfte und Genesene im öffentlichen Raum. Damit ist für Geimpfte und Genesene auch außerhalb von Sportstätten die Sportausübung wieder ohne Einschränkungen möglich. Alle anderen Regelungen für den Sport im Innen- und Außenbereich bleiben bestehen. Heraufgesetzt wurden die Teilnehmer- bzw. Besucherzahlen für Veranstaltungen, dies dürfte aber für die Sportveranstaltungen von Vereinen kaum eine Rolle spielen. Weitere Öffnungsschritte sind ab dem 4. März geplant, über die wir dann aktuell informieren werden. Die FAQ Corona wurden entsprechend aktualisiert.

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