Jetzt Zuschuss für lizensierte Tätigkeit im Verein sichern – Antragsschluss ist der 31. März

Allgemeine Voraussetzungen:
Der antragstellende Verein muss seine Bestandsmeldung abgegeben haben, als gemeinnützig anerkannt sein und folgende Mindestmitgliedsbeiträge erheben: mindestens 4 Euro für Kinder und Jugendliche (0–17 Jahre) sowie 6 Euro für Erwachsene (ab 18 Jahren). Für alle drei Fördergruppen gilt: Grundlage ist jeweils eine gültige DOSB-Lizenz. Außerdem entfällt der bisher zusätzlich eingesendete Antrag per Post – es genügt der abgesendete Online-Antrag in SBR-LOKAL.de .
Übungsleiter*innen und Trainer*innen:
Die Vereine geben an, welche Übungsleiter*innen und Trainer*innen im Jahr 2025 für sie tätig waren. Die entsprechende Lizenz muss mindestens bis zum 31. Dezember 2025 gültig gewesen sein.
Neu: Die erforderliche Mindeststundenzahl wurde von 40 auf 35 Stunden pro Jahr gesenkt.
Vereinsmanager*innen:
Bei der Antragstellung wird zwischen hauptamtlicher und nebenamtlicher Tätigkeit unterschieden. Anzugeben sind alle lizenzierten Vereinsmanager*innen, die im Jahr 2025 für den Verein aktiv waren. Auch DOSB-Vereinsmanager-Lizenzen der Fachverbände werden anerkannt. Die Lizenz muss ebenfalls mindestens bis zum 31. Dezember 2025 gültig gewesen sein.
Für hauptamtliche Vereinsmanager*innen müssen dem Antrag zusätzlich eine Kopie des Arbeitsvertrags sowie eine Stellenbeschreibung beigefügt werden, sofern diese Unterlagen nicht bereits aus früheren Förderjahren vorliegen.
Neu: Für nebenamtlich tätige Vereinsmanagerinnen entfällt die bisherige Mindeststundenzahl von 100 Stunden. Stattdessen ist erforderlich, dass der Vertrag zwischen Verein und Vereinsmanagerin ohne Unterbrechung vom 1.01. bis zum 31.12.2025 bestanden hat. Tätigkeiten auf Basis unterjährig erworbener Lizenzen oder später geschlossener Verträge können nicht gefördert werden.
Jugendleiter*innen:
Voraussetzung für eine Förderung ist eine gültige DOSB-Jugendleiter-Lizenz sowie eine bestehende Jugendordnung im Verein. Pro Verein können bis zu zwei Jugendleiter*innen bezuschusst werden. Vereine mit mehr als 800 Mitgliedern haben die Möglichkeit, einen weiteren Jugendleiter fördern zu lassen.
Termine
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01.12.2025
- 31.01.2026
Bestandsmeldung der Vereine -
01.12.2025
- 31.03.2026
Lizenz-Bezuschussung beantragen





