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In den Vorstand, fertig, los!

Nur durch ehrenamtliches Engagement ist es möglich, in unseren Vereinen ein breites Sportangebot für die Bevölkerung zu kostengünstigen Preisen zu ermöglichen. Ein Vorstandsamt erfordert in der heutigen Zeit auch Kenntnisse zu rechtlichen und administrativen Themen. Oftmals müssen sich neue Vorstandsmitarbeiter diese Informationen mühsam beschaffen. Der Sportbund Rheinland möchte Ihnen den Einstieg in Ihr Ehrenamt erleichtern. Das Startpaket für Vereinsvorstände wurde komplett überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht. Die große FAQ-Sammlung ist in sieben Rubriken sortiert. Hier werden Fragen beantwortet, die Ihnen in Ihrem Vereinsalltag immer wieder begegnen werden. Ein Beispiel gefällig?
Wie verhält es sich mit dem Stimmrecht minderjähriger Mitglieder? Ist das Stimmrecht in der Satzung auf ein bestimmtes Alter begrenzt, beispielsweise Stimmrecht auf 18 oder 16 Jahre, haben die betreffenden Mitglieder,  bzw. in deren Vertretung die Eltern kein Stimmrecht. Sie können aber in jedem Fall an der Mitgliederversammlung teilnehmen und auch durch Redebeiträge auf die Entscheidung Einfluss nehmen. Ist das Stimmrecht in der Satzung nicht beschränkt, greifen die gesetzlichen Regelungen. Kinder bis 7 Jahre sind geschäftsunfähig, hier müssen die gesetzlichen Vertreter das Stimmrecht ausüben. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind bedingt geschäftsfähig. Sie können mit Einverständnis der Eltern ihr Stimmrecht selber ausüben oder aber die Eltern als gesetzliche Vertretung nehmen dieses Mitgliedschaftsrecht wahr.
Diese und mehr Fragen und Antworten finden Sie in unserem Startpaket für Vereinsvorstände
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