Ganztagsförderungsgesetz – Chance oder Konkurrenz zu Vereinsangeboten?

Wer nun denkt, Ganztagsangebote gibt es bereits seit vielen Jahren, der liegt richtig. Denn seit 2001 gibt es in Rheinland-Pfalz die Ganztagsschule. Doch der Rechtsanspruch geht über das bisherige Angebot hinaus. Der schulische Ganztag erstreckte sich bisher über vier Tage in der Woche während der Schulzeit. Der Betreuungsanspruch sieht jedoch eine achtstündige Betreuung an fünf Tagen in der Woche und 48 Wochen im Jahr vor. Dies bedeutet, dass die Kommunen auch in den Ferien Betreuungsangebote oder Ferienaktionen vorhalten müssen. Und genau hier kommen auch die Sportvereine ins Spiel.
Der Deutsche Bundestag hat am 06.03.2026 beschlossen, dass die Angebote in den Ferien auch durch freie Träger der Jugendarbeit organisiert werden können. In Rheinland-Pfalz sind alle Mitgliedsvereine der regionalen Sportbünde als freie Träger gemäß §11 SGB VIII anerkannt.
Was bedeutet GaFöG nun konkret für den Vereinssport?
Zunächst gibt es keinerlei Verpflichtung für Vereine, sich im Sinne des Ganztagsförderungsgesetzes zu engagieren. Doch Ferienangebote von Sportvereinen leisten in jedem Fall einen Beitrag zur Erfüllung des Rechtsanspruchs und sind von vielen Kommunen im Rahmen der Bedarfsermittlung bereits berücksichtigt worden. Vereine, die regelmäßig Ferienangebote organisieren, sind daher gut beraten, sich frühzeitig mit dem Thema zu beschäftigen und sich über die konkrete Umsetzung in ihrer Stadt oder ihrem Landkreis zu informieren.
Wer rechtsanspruchserfüllende Angebote gestalten möchte, sollte sich beispielsweise zu den Mindestanforderungen wie Mittagsverpflegung und der Qualifikation von Betreuern informieren. Darüber hinaus bieten einige Kommunen auch neue Plattformen für die Bewerbung von Freizeiten an. Diese sind teils auch offen für Angebote außerhalb des Rechtsanspruchs.
Ferienfreizeiten wichtiges Instrument der Jugendarbeit
Freizeiten sind seit vielen Jahren ein fester Bestandteil der Jugendarbeit – auch im Sport. Schöne Ferienerlebnisse tragen dazu bei, neue Mitglieder zu gewinnen oder die Bindung an den Verein zu erhöhen. „Auch mit Blick auf die Gewinnung von Ehrenamtlichen sind Freizeiten im Sport wichtig“, betont Susanne Hoß, Geschäftsführerin der Sportjugend Rheinland. „Viele junge Menschen helfen als Betreuer in den Ferien und werden so an ein Engagement herangeführt“, berichtet Hoß weiter.
„Auch um diese wichtige Säule der Jugendarbeit im Sport zu erhalten, ist es sinnvoll, dass Vereine ihre Angebote auch für Nichtmitglieder öffnen“, empfiehlt die Sportjugend-Geschäftsführerin. Ob die Angebote dann im Sinne des Gesetzesanspruchs fünf Tage mit jeweils acht Stunden umfassen, ist nachrangig.
Anspruch auf Betreuung, aber nicht auf Finanzierung
Der Gesetzgeber hat zwar den Anspruch auf Betreuung geschaffen, dieser ist jedoch nicht kostenfrei. Dies bedeutet, dass Eltern die entsprechenden Ferienangebote selbst bezahlen müssen. Und auch für die Anbieter besteht kein genereller Förderanspruch. Einige Kreise erwägen, für Kinder mit Rechtsanspruch die Förderung für Maßnahmen der sozialen Bildung leicht zu erhöhen, doch die Mittel reichten ja bereits in den vergangenen Jahren nicht zur Deckung der Kosten aus.
Weitere Hintergrundinformationen hat die Sportjugend Rheinland in einem FAQ zusammengetragen. Darüber hinaus geben die jeweiligen Jugendämter Auskunft zur speziellen Umsetzung vor Ort.
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