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Erster Lichtblick für Amateur-und Freizeitsportler

Ein erster richtiger Lichtblick nach monatelangem Stillstand für den Amateur- und Freizeitsport: Die neue Corona-Bekämpfungsverordnung (17. CoBeLVO) des Landes, die gestern in Kraft getreten ist, ermöglicht eine Wiederaufnahme des Trainings- und Übungsbetriebes – zunächst im Freien und unter starken Einschränkungen. Die Regelungen gelten vorerst bis zum 28. März 2021.

Erlaubt ist nun

  • kontaktfreies Individualtraining im Rahmen der Kontaktbeschränkungen
  • kontaktfreies Training in Gruppen bis maximal zehn Personen und einem Trainer
  • Training in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre und einem Trainer

Der Sportbund Rheinland rät seinen Vereinen davon ab, die Möglichkeit des Trainings mit Kontakt im Kinder und Jugendbereich zu nutzen. Die damit einhergehenden Risiken sind aus Sicht von Präsidentin Sauer und Geschäftsführer Weinitschke der aktuellen Situation nicht angemessen und passen auch nicht zu den weiteren Regelungen der 17. CoBeLVO sowie der Vereinbarung der letzten Woche von Bund und Ländern.

Bitte beachten Sie, dass diese Regelungen an die Entwicklung der 7-Tage-Inzidenz geknüpft sind und in einzelnen Kreisen abweichen können.


Hier geht's zu den Details für den Sportbetrieb

Hier gehts' zur Siebzehnte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (17. CoBeLVO)

Hier geht's zum Hygiene Erklärfilm

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