Corona-Schutzimpfung für Vereinsmitarbeiter*innen
Noch immer gibt es noch nicht genügend Impfstoff um alle Personen, die sich impfen lassen möchten, sofort zu impfen. Daher musste festgelegt werden, in welcher Reihenfolge bestimmte Personengruppen geimpft werden. Unter www.corona.rlp.de/de/impfen/informationen-zur-corona-impfung-in-rheinla… hält die Landesregierung aktuelle Infos bereit in Sachen Impfreihenfolge sowie zur Einstufung der jeweiligen Berufsgruppen – und wann sich diese für einen Impftermin registrieren können.
Zur Prioritätsgruppe 2 gehören auch Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege, in Grundschulen, Sonderschulen oder Förderschulen tätig sind. Das gilt auch für Vereinsmitarbeiter*innen, die im Rahmen von Kooperationsverträgen in den oben genannten Einrichtungen regelmäßig und kontaktnah zu den Mitarbeitenden oder den Kindern tätig sind. Dies muss von der jeweiligen Kita oder der betreffenden Schule bescheinigt werden. Die Bestätigung ist dann im Impfzentrum vorzulegen.
Mitarbeiter*innen können sich entweder telefonisch unter 0800 / 57 58 100 oder auf www.impftermin.rlp.de für einen Impftermin registrieren. Die Zuordnung zu einem der Impfzentren erfolgt nach dem Wohnortprinzip. Ausnahmen gelten für Personen, die außerhalb von Rheinland-Pfalz ihren Wohnort haben. Diese können sich an der für den Arbeitsort zuständigen Stelle impfen lassen.
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