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Comeback der Bewegung: Zuschüsse aus dem Bildungsfonds noch bis zum Ende des Jahres

Für alle, die in diesem Jahr Aus- und Fortbildungen besucht haben oder noch Aus- und Fortbildungen bis zum 31.12.2023 geplant haben, haben wir großartige Neuigkeiten.

Im Rahmen der Kampagne „Comeback der Bewegung“ bietet der Sportbund Rheinland die Möglichkeit, die Kosten für Aus- und Fortbildungen in Form von Lehrgangsgebühren zur Neuausbildung und Rezertifizierung (bis zu 500 Euro) von Übungsleiter- und Trainerlizenzen sowie von Fortbildungen (bis zu 100 Euro) zu erstatten. Wie funktioniert das? 

  • Ladet den Antrag unter www.comeback-rlp.de (Baustein 2 – Bildungsfonds) herunter 

  • Füllt den Antrag im Namen eures Vereins aus. 

  • Legt die Rechnung oder Zahlungsbestätigung als Anlage bei. 

  • Fügt die Lizenz oder Teilnahmebestätigung als Anlage hinzu. 

  • Sendet den Antrag inklusive der Anlagen bis zum 15.01.2024 an kathrin.guenther(at)sportbund-rheinland.de

Bitte beachtet: Der Verein muss zunächst die Kosten für den Lehrgang tragen und kann dann im Nachgang den Antrag zur Förderung aus dem Bildungsfond stellen. Nur der Verein ist berechtigt, den Antrag einzureichen, nicht die Übungsleiter*innen selbst. 

Gefördert werden können alle Aus- und Fortbildungen, die im Zeitraum vom 01.01.2023 bis einschließlich 31.12.2023 absolviert werden. Es ist möglich, eine anteilige Förderung zu erhalten und mehrere Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für eine Person zu fördern. 

Weitere Informationen sind auch hier zu finden.  

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