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Bildungs- und Teilhaberpaket: Sport für alle im Sportverein

Mitgliedschaft im Sportverein, Vereinsfreizeit oder Ausflug – Kinder und Jugendliche aus sozial benachteiligten Familien können die Kosten häufig nicht aufbringen. Daher hat die Bundesregierung 2011 mit dem sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket einen Grundstein für das Mitmachen dieser Kinder und Jugendlichen verabschiedet.
Doch hat es den erhofften Erfolg gebracht? Nach über einem Jahr zeigen die Auswertungen der Kommunen, dass die Mittel für die Teilhabe u.a. am Vereinsleben nur in geringem Umfang genutzt werden.

Wie können also Sportvereine am Bildungs- und Teilhabepaket partizipieren?
Die wichtigsten Informationen haben wir zusammengefasst.

Welche Möglichkeiten bietet das Bildungs- und Teilhabepaket?
Durch das Bildungs- und Teilhabepaket werden zum Beispiel die Kosten für den Mitgliedsbeitrag im Sportverein oder Ferienfreizeiten in Höhe von bis zu 10 Euro monatlich übernommen.

Wer ist die Zielgruppe des Bildungs- und Teilhabepaketes?
Das Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt gezielt Kinder und Jugendliche, deren Eltern leistungsberechtigt nach dem SGB II sind, Sozialhilfe nach dem SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten.

Wie funktioniert das Bildungs- und Teilhabepaket?
Der Antrag muss den Berechtigten im Vorfeld beim zuständigen Jobcenter bzw. der zuständigen Kreisverwaltung gestellt werden. Die jeweiligen Ansprechpartner finden Sie auf der Homepage der Sportjugend Rheinland. Die Vereinsmitgliedschaft ist zu bestätigen. Einen entsprechenden Vordruck gibt es auf der Homepage der Sportjugend Rheinland.

Was hat der Verein vom Bildungs- und Teilhabepaket?
Der Verein erhält regelmäßig die Mitgliedsbeiträge. Mehr Kinder und Jugendliche können im Verein aktiv werden, das Sozialgebilde Sportverein wird gestärkt.

Ihre Ansprechpartnerin:
Susanne Weber, Tel.: (02 61) 1 35 - 109
E-Mail: Opens window for sending emailSusanne.Weber(at)Sportjugend-Rheinland.de
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