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Baumaßnahmen im Verein? Jetzt noch Zuschüsse sichern!

Sportvereine, die im nächsten Jahr eine Baumaßnahme im Wert von über 10.500 Euro, jedoch unter 75.000 Euro, planen, sollten sich beeilen. Die Frist für die Beantragung eines Zuschusses von 35 % läuft am 30. September ab. Gefördert werden Maßnahmen in dieser Größenordnung durch den Landessportbund und das Ministerium des Innern und für Sport.
Foto: LSB RLP/iStock/Lacheev

Die Anträge sind bequem online über SBR-LOKAL.DE zu stellen. Unter dem Menüpunkt „Förderung“ einfach je nach Bausumme das entsprechende Förderprogramm auswählen. Sofern die Voraussetzungen alle erfüllt sind kann über den Button „Neu“ ein Antrag erstellt werden. In vier Schritten wird man dabei durch den gesamten Antrag geleitet. Am Ende wird ein Antrag erzeugt, der von den Vereinen unterschrieben an den SBR gesendet werden muss. Eine Einreichung per Mail reicht dabei aus. 

Für die Einreichung eines Bauantrages sind folgende Unterlagen erforderlich: 

  • ausführliche Baubeschreibung 

  • ein Satz Bauzeichnungen 

  • spezifischer Kostenvoranschlag (durch Unternehmen oder Architekten) 

  • Kopie des Freistellungsbescheides des zuständigen Finanzamtes 
    (Gemeinnützigkeitsbescheinigung) 

  • Kopie des Grundbuchauszuges bzw. Miet-(Pacht-) vertrag mit Mindestlaufzeit von noch 20 Jahren 

Bei Baumaßnahmen über 10.500 Euro und unter 75.000 Euro sind zusätzlich folgende Unterlagen erforderlich: 

  • Einvernehmen der Gemeinde 

  • Angaben zur sportfachlichen Notwendigkeit 

Anträge für Baumaßnahmen bis 10.500 Euro, die vom Sportbund Rheinland (SBR) mit dem gleichen Prozentsatz gefördert werden, können das ganze Jahr gestellt werden.  Baumaßnahmen über 75.000 Euro werden mit maximal 40% der Kosten bezuschusst. Die Antragstellung erfolgt hier über die Sportkreisvorsitzenden und die jeweilige Kreisverwaltung.  

Ihre Ansprechpartnerin: 

Sabrina Eichmann 
Tel.: (02 61) 1 35 - 1 71 
Fax: (02 61) 1 35 - 1 10 
Sabrina.Eichmann(at)Sportbund-Rheinland.de  

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