Baumaßnahmen im Verein? Jetzt noch Zuschüsse sichern!
Die Anträge sind bequem online über SBR-LOKAL.DE zu stellen. Unter dem Menüpunkt „Förderung“ einfach je nach Bausumme das entsprechende Förderprogramm auswählen. Sofern die Voraussetzungen alle erfüllt sind kann über den Button „Neu“ ein Antrag erstellt werden. In vier Schritten wird man dabei durch den gesamten Antrag geleitet. Am Ende wird ein Antrag erzeugt, der von den Vereinen unterschrieben an den SBR gesendet werden muss. Eine Einreichung per Mail reicht dabei aus.
Für die Einreichung eines Bauantrages sind folgende Unterlagen erforderlich:
ausführliche Baubeschreibung
ein Satz Bauzeichnungen
spezifischer Kostenvoranschlag (durch Unternehmen oder Architekten)
Kopie des Freistellungsbescheides des zuständigen Finanzamtes
(Gemeinnützigkeitsbescheinigung)
Kopie des Grundbuchauszuges bzw. Miet-(Pacht-) vertrag mit Mindestlaufzeit von noch 20 Jahren
Bei Baumaßnahmen über 10.500 Euro und unter 75.000 Euro sind zusätzlich folgende Unterlagen erforderlich:
Einvernehmen der Gemeinde
Angaben zur sportfachlichen Notwendigkeit
Anträge für Baumaßnahmen bis 10.500 Euro, die vom Sportbund Rheinland (SBR) mit dem gleichen Prozentsatz gefördert werden, können das ganze Jahr gestellt werden. Baumaßnahmen über 75.000 Euro werden mit maximal 40% der Kosten bezuschusst. Die Antragstellung erfolgt hier über die Sportkreisvorsitzenden und die jeweilige Kreisverwaltung.
Ihre Ansprechpartnerin:
Sabrina Eichmann
Tel.: (02 61) 1 35 - 1 71
Fax: (02 61) 1 35 - 1 10
Sabrina.Eichmann(at)Sportbund-Rheinland.de
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