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Achtung Vereine! Mindestmitgliedsbeiträge beachten

Foto: iStock / LSB RLP / filmfoto
Der Landessportbund Rheinland-Pfalz hat auf seiner Mitgliederversammlung 2016 eine Anhebung der Mindestmitgliedsbeiträge beschlossen. Beachten Sie bitte, dass die Erhebung der Mindestmitgliedsbeiträge Voraussetzung für den Erhalt von Zuschüssen, zum Beispiel für Übungsleiter, Vereinsmanager oder Baumaßnahmen ist. Die erste Stufe der Erhöhung ist seit diesem Jahr bereits vollzogen. Ab 2020 greift die zweite Stufe der Anhebung: Der Beitrag für ein einzelnes erwachsenes Mitglied steigt ab 2020 auf 6 Euro an. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre müssen ab 2020 4 Euro zahlen. Unabhängig davon kann ein Verein Sonderbeiträge z. B. für passive Mitglieder oder Familienbeiträge erheben, die sich nicht an den Mindestmitgliedsbeiträgen orientieren müssen. Selbstverständlich ist die Erhebung dieser Beiträge generell kein Muss für Sportvereine. Möchten Sie jedoch Zuschüssen vom Sportbund erhalten, sind diese Mindestmitgliedsbeiträge zwingend erforderlich. In diesem Fall sollten Sie falls nicht bereits geschehen, einen entsprechenden Beschluss in Ihrer nächsten Mitgliederversammlung fassen. Ihre Ansprechparnerin:
Barbara Berg, Tel.: (02 61) 1 35 - 1 45, Barbara.Berg(at)Sportbund-Rheinland.de
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