Abmahnung wegen Nutzung Google Fonts
Derzeit erhalten bundesweit viele Vereine eine Abmahnung des Rechtsanwalts Kilian Lenard mit dem Betreff „Persönlichkeitsrechtsverletzung Datenschutz Google Fonts“. In diesem Schreiben werden die Vereine aufgefordert die Nutzung von Google Fonts zu unterlassen und ein Ersatzanspruch in Höhe von 170 EUR zu zahlen. Der Sportbund Rheinland geht davon aus, dass diese Ansprüche unberechtigt sind und es sich hier um eine Abmahnfalle handelt.
Vereine, die ein solches Schreiben erhalten, können dieses Schreiben an das Versicherungsbüro der ARAG unter vsbkoblenz(at)arag-sport.de weiterleiten. Die ARAG Sportversicherung prüft den Sachverhalt und setzt sich weitergehend mit den betroffenen Vereinen in Verbindung.
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