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Ab Samstag, 4. Dezember gilt beim Sport im Innenbereich die 2G-plus-Regel

Die Ministerpräsidentin Malu Dreyer hat in ihrer gestrigen Pressekonferenz schärfere Corona Schutzmaßnahmen angekündigt. Dies betrifft auch den Sport im Innenbereich. Ab kommenden Samstag ist die Sportausübung im Innenbereich nur noch für Geimpfte und Genesene möglich, die zusätzlich ein tagesaktuelles negatives Testergebnis vorweisen können. Zusätzlich dürfen maximal 25 nicht immunisierte Minderjährige teilnehmen, auch diese müssen ein tagesaktuelles negatives Testergebnis vorlegen. Dies gilt dann auch für die Kinder bis einschließlich 11 Jahre, die bisher von der Testpflicht ausgenommen waren. Die 2G-plus-Regel im Innenbereich gilt überall dort, wo keine Maske getragen werden kann. Damit sollte für die Zuschauer bei Sportveranstaltungen im Innenbereich weiter die 2G-Regel gelten. Eingeführt werden soll auch wieder die Personenbegrenzung von 1 Person pro 10 qm, ob diese nur für die Zuschauer von Veranstaltungen im Innenbereich gilt oder auch für den Sportbetrieb, ist noch nicht klar. Laut Aussage der Ministerpräsidentin gilt ab Samstag auch bei Veranstaltungen im Freien die 2G-Regel, Minderjährige nicht immunisierte können mit Test teilnehmen. Dies wird dann wohl auch für die Zuschauer von Sportveranstaltungen gelten. Die neue Verordnung ist noch nicht erschienen. Wie immer werden wir unsere FAQ Corona aktualisieren, sobald die neue Verordnung erschienen ist.

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