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Ab 2013 neue Vordrucke für Spendenbescheinigungen

Das BMF hat im August 2012 neue verbindliche Vordrucke für Zuwendungsbestätigungen veröffentlicht (siehe VB 10/2012, Seite 1). Jetzt hat das Bayerische Landesamt für Steuern darauf hingewiesen, dass die bisherigen Vordrucke nur noch bis zum 31. Dezember 2012 verwendet werden dürfen. Verwenden Sie ab sofort nur noch die neuen Vordrucke. Diese sind über das Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung verfügbar: www.formulare-bfinv.de unter „Formularcenter“ - „Steuerformulare“ im Bereich „Gemeinnützigkeit“

Hier wählen Sie die
  • „Bestätigung über Geldzuwendung (steuerbegünstigte Einrichtung / Verein)“ bzw.
  • „Bestätigung über Sachzuwendung (steuerbegünstigte Einrichtung / Verein)“
Die Vordrucke können dort online ausgefüllt und als PDF-Dokumentgespeichert werden. Alte Vordrucke waren nur bis 31. Dezember 2012 gültig. Quelle: VereinsBrief Ausgabe 1, Januar 2013
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