Ab 15. März gibt´s beim SBR wieder Veranstaltungen in Präsenzform

Darauf hat sich das Präsidium des Sportbundes Rheinland verständigt. Betroffen von dieser Entscheidung sind insbesondere die Aus- und Fortbildungen der Abteilung Bildung, Sportpraxis Breitensport, der Sportjugend sowie Sitzungen der SBR-Gremien. „Bei allen Veranstaltungen gilt die 3G-Regel, wobei der Nachweis über einen offiziellen negativen Antigen Test ausreichend ist“, erläutert SBR-Geschäftsführer Martin Weinitschke. Dabei müssten die Teilnehmenden den Test-Nachweis selbst erbringen. Das Vorzeigen eines zu Hause gemachten Antigen-Tests werde aus Verantwortung für alle Teilnehmenden nicht anerkannt. Vor Ort würden darüber hinaus weiterhin die geltenden Hygiene- und Abstandsregeln Anwendung finden. Dies gelte auch für die Besucher*innen im Haus des Sportes auf dem Koblenzer Oberwerth.
„Wir alle sind erleichtert, dass die Corona-Beschränkungen mehr und mehr gelockert werden und nach zwei Jahren die Rückkehr zu einem geregelten Geschäfts- und Veranstaltungsbetrieb beim Sportbund Rheinland Konturen annimmt“, ergänzt SBR-Präsidentin Monika Sauer.
Termine
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01.12.2025
- 31.01.2026
Bestandsmeldung der Vereine -
01.12.2025
- 31.03.2026
Lizenz-Bezuschussung beantragen -
04.03.2026
Sportkreistag Vulkaneifel -
23.03.2026
Sportkreistag Ahrweiler





