26. Corona Bekämpfungsverordnung geändert - Stimme des organisierten Sports wird gehört
Unmittelbar nach Inkrafttreten der 26. Corona-Verordnung hatte der organisierte Sport, darunter der Sportbund Rheinland, die erheblichen Einschränkungen im Kinder- und Jugendsportbereich, insbesondere der 12- bis 17-Jährigen ab Warnstufe 2 öffentlich kritisiert und sich mit konstruktiven Lösungsvorschlägen auch schriftlich an die zuständigen Ministerien und Ministerpräsidentin Dreyer gewendet. Die aktuelle Verordnung ist nunmehr geändert worden und ermöglicht im Kinder- und Jugendbereich einen nahezu uneingeschränkten Trainings- und Wettkampfbetrieb. Für den Bereich der Kinder und Jugendlichen bis einschließlich 17 Jahre wurde eine Ausnahme von den Regelungen geschaffen. Findet die Sportausübung in einer Gruppe statt, die ausschließlich aus Kindern und Jugendlichen bis einschließlich 17 Jahre besteht, können unabhängig von der erreichten Warnstufe stets bis zu 25 nicht immunisierte Personen (zusätzlich Geimpfte, Genesene und Kinder bis zur Vollendung des 11. Lebensjahres) teilnehmen. Diese Regelung gilt zeitlich befristet bis zum 30. November 2021.
Darüber hinaus gibt es in der neuen Fassung der Corona-Bekämpfungsverordnung auch eine erhebliche bürokratische Erleichterung für die Sportvereine. So entfällt die Vorausbuchungspflicht für die Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen im Außenbereich.
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