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25. Corona Bekämpfungsverordnung erschienen

Die 25. Corona Bekämpfungsverordnung gilt ab dem 23. August und gilt bis zum 11. September. Gemäß dem Beschluss der Ministerpräsidenten der Länder gilt nunmehr auch in Rheinland-Pfalz die 3-G-Regel. Bei allen Veranstaltungen im Innenraum muss ab einer Inzidenz von 35 der Nachweis über eine Impfung bzw. Genesung oder ein tagesaktuelles negatives Testergebnis vorgelegt werden. Für den Sportbereich gilt die 3-G-Regel inzidenzunabhängig, die entsprechenden Nachweise müssen bei Training und Wettkampf im Innenbereich auch bei einer niedrigeren Inzidenz erbracht werden. Ab dem 23. August gilt die Testpflicht auch wieder für die Übungsleiter, die nicht geimpft oder genesen sind, im Innenbereich, diese waren bisher davon ausgenommen. Von der Testpflicht ausgenommen sind weiterhin Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahre sowie nunmehr auch alle älteren Schülerinnen und Schüler, da sie regelmäßig in der Schule getestet werden.

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