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23. Corona Bekämpfungsverordnung: Weitere Lockerungen für den Sport

Die 23. Corona Bekämpfungsverordnung gilt ab morgen, 18. Juni, bis einschließlich 1. Juli 2021. Erfreulich für den Vereinssport ist, dass nunmehr auch Erwachsenen der Kontaktsport im Innenbereich wieder ermöglicht wird.

Die Gruppengrößen wurden angehoben und liegen nunmehr im Außenbereich bei 30 Personen, bei einer Inzidenz unter 50 sogar bei 50 Personen. Im Innenbereich sind bei einer Inzidenz unter 100 jetzt zehn Personen, bei einer Inzidenz unter 50 sogar 20 Personen zugelassen; bei Kindern und Jugendlichen bis einschließlich 14 Jahre 25 Teilnehmer. Die Sonderregelungen für den Kinder- und Jugendsport fallen damit weitestgehend weg.

Klarer geregelt sind nunmehr auch die Bedingungen für die Sportausübung. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahre entfallen aus der Testpflicht. Die Personenbegrenzung ist auf eine Person pro zehn Quadratmeter herabgesetzt und gilt nunmehr für alle Altersbereiche sowohl innen als auch außen. Damit ist für den Vereinssport vieles wieder möglich, insbesondere die Indoor-Ball- und Mannschaftssportarten können ihren Sportbetrieb wieder aufnehmen.

In einem nächsten Schritt sollen ab dem 2. Juli weitere Erhöhungen der Teilnehmerzahlen erfolgen, hier bleiben die Regelungen der 24. Verordnung abzuwarten.

Unsere FAQ Corona haben wir für Sie aktualisiert. Insbesondere wurden Änderungen in diesen Punkten:

vorgenommen.

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