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11. Corona Bekämpfungsverordnung erschienen

Die 11. Corona Bekämpfungsverordnung ist erschienen und gilt ab dem 16. September bis einschließlich 31. Oktober 2020. Sie enthält einige wenige weitere Lockerungen, die für die Sportvereine interessant sind:
  • Beim Trainings- und Wettkampfbetrieb bleibt es bei der Beschränkung der Personenzahl auf 30 Personen im Kontaktsport. Im Einzelfall kann diese Anzahl allerdings überschritten werden, wenn für die Durchführung eines ordnungsgemäßen und regelkonformen Wettkampfes die Notwendigkeit besteht, dass mehr Sportlerinnen und Sportler teilnehmen müssen. Diese neue Regelung erfordert keine Ausnahmegenehmigung einer Behörde. Maßgebend ist, ob nach den Spielordnungen eine höhere Anzahl von Sportler/innen für einen ordnungsgemäßen und regelkonformen Wettkampf erforderlich ist. Ist dies der Fall, darf vom Grundsatz der 30er-Regelung abgewichen werden. Wenn von der Natur der Sportart ein Wettkampf mit der 30er-Regelung möglich ist, dürfen nicht willkürlich mehr Spieler/innen eingesetzt werden.
  • Insbesondere sind Turniere weiterhin nicht zulässig, es sei denn diese können im Rahmen der 30er-Regelung durchgeführt werden, da sich die neue Ausnahmeregelung aus lediglich auf den einzelnen Wettkampf bezieht.

  • Die Personenanzahl im Innenbereich bei Gruppen von mehr als 10 Personen beträgt nunmehr 1 Person pro 5 qm.
  • Veranstaltungen im Außenbereich sind bis 500 Personen unter Einhaltung der Auflagen erlaubt
  • Veranstaltungen im Innenbereich sind bis 250 Personen unter Einhaltung der Auflagen erlaubt.
Detaillierte Informationen zu den Regelungen finden Sie unter FAQ Corona in den Rubriken
  • Sportstätten.
Hier geht's zur 11. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (11. CoBeLVO) vom 11. September 2020
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