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Zuschüsse für Vereinsbedarf (über den Sportkreis)

Gültig ab 01.01.2025

Für Vereinsbedarf stehen in jedem Sportkreis begrenzte Mittel zur Verfügung. Diese Mittel werden von der/dem zuständigen Sportkreisvorsitzenden vergeben. Der Zuschuss ist grundsätzlich auf 250 Euro begrenzt.