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Sportabzeichen für Menschen mit Behinderungen

Die Abnahme des Sportabzeichens für Menschen mit Behinderungen obliegt dem örtlichen Behindertensportverein oder einem Sportabzeichen-Treff. Abnahmeberechtigt sind nur Prüfer, die die Zusatzausbildung zur Abnahme des Sportabzeichens unter Behindertenbedingungen absolviert haben. Je nach Art der Behinderung bzw. Einschränkung werden die Aktiven in eine der 11 Behinderungsklassen eingeteilt, die zu absolvierenden Disziplinen sind den allgemeinen Deutschen Sportabzeichen-Bestimmungen angepasst. Der Aktive muss mindestens einen Grad der Behinderung von 20% nachweisen oder im Besitz eines Endoprothesenpasses sein. Menschen mit geistiger oder Lern- Behinderung können sich dies über die Schule/Werkstatt bestätigen lassen. Die einzelnen Prüfdisziplinen sowie das gesamte Verfahren können unter www.dbs-npc.de Sportabzeichen heruntergeladen bzw. nachgelesen werden.