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Ausstellung von Übungsleiter-Lizenzen

Übungsleiter-Lizenzen:

Sind sportartübergreifende Breitensport-Lizenzen, die keiner Sportart eindeutig zugeordnet werden können. Daher liegt die Verwaltungshoheit (Ausstellung & Verlängerung) bei den Landessportbünden. Im Falle des rheinland-pfälzischen Sports liegt die Verwaltungshoheit bei den regionalen Sportbünden Rheinland, Rheinhessen oder Pfalz, je nach Vereinszugehörigkeit.

Trainer-Lizenzen (ehemals „Fachübungsleiter“):

Sind spezifisch einer Sportart zuzuordnen (z. B. Fußball, Handball, Leichtathletik etc.) und liegen somit in der Verwaltungshoheit (Ausstellung & Verlängerung) des Fachverbandes, der diese Sportart anbietet.

  • Die Trainerlizenzen können von den Fachverbänden noch einmal in „Breitensport“- und „Leistungssport“-Lizenzen unterteilt werden. Dies kann zu Verwechslungen mit der Übungsleiter-Lizenz „Breitensport“ (sportartübergreifend) führen, da hier die Wortwahl durch den DOSB leider nicht ganz trennscharf ist.
  • Liegt eine sehr alte „Fachübungsleiter“-Lizenz vor kann es sein, dass damals zeitgleich eine Übungsleiter Breitensport-Lizenz vergeben wurde. Diese Lizenzen sind hinfällig und werden vom SBR nicht mehr verlängert. Die Fachübungsleiterlizenz ist weiterhin gültig und wird durch den Fachverband in eine Trainerlizenz umgewandelt.

Zuständigkeiten:

Im Zuge der Neuregelung der Lizenzverwaltung im Jahre 2008 haben die Fachverbände beschlossen grundsätzlich die eigenen Lizenzen auszustellen, zu verlängern und zu verwalten. Mit diesem Beschluss sind die Landessportbünde und die regionalen Sportbünde in Rheinland-Pfalz nur noch für die Verwaltung der von ihnen ausgegebenen Lizenzen verantwortlich (DOSB Übungsleiter C- & B-Lizenzen).

Jeder Fachverband hat die Verwaltungshoheit über die Lizenzen, die er selbst ausgibt (Trainerlizenzen). Daher ist der Fachverband für Inhaber einer Trainerlizenz immer der erste Ansprechpartner in Bezug auf die Lizenzausstellung und -verlängerung.

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